FAQ » Einschreibung und Rückmeldung an der Dfh

Die Gesamtzahl der zugelassenen Studierenden variiert je nach Studiengang. Einige Studiengänge haben einen Numerus clausus. Die DFH hat keine Grenze festgelegt. Aus budgetären Gründen kann sie jedoch nur die Mobilität von 80 Studierenden pro Studiengang und pro akademischem Jahr unterstützen (Zahl für das akademische Jahr 2018/2019).

Nachdem Sie für die Teilnahme an einem integrierten Studiengang der DFH ausgewählt wurden, müssen Sie sich bei der DFH einschreiben.

Die Einschreibung bei der DFH erfolgt jedes Jahr online (www.dfh-ufa.org, Rubrik „Studierende“) zwischen dem 2. Mai und dem 30. September. Dann müssen Sie sich für jedes neue Studienjahr rückmelden, und zwar bis zur Erlangung des Doppeldiploms (s. Kapitel 3 „Einschreibung / Rückmeldung“).

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