FAQ » Mobilitätsbeihilfe

Ja, aber in diesem Fall erhält der*die Studierende nur die Hälfte der monatlichen Mobilitätsbeihilfe (175€ ab 2023/2024).

Ab dem akademischen Jahr 2023/2024 beträgt die Mobilitätsbeihilfe 350€* pro Monat, pro Studierende für maximal 80 Studierende aus der deutschen und der französischen Hochschule pro Studiengang, pro akademischem Jahr – alle Jahrgänge inbegriffen. Die Mobilitätsbeihilfe wird für maximal 10 Monate pro akademischem Jahr bewilligt.

* Dieser Betrag wird jedes Jahr vom Hochschulrat neu festgelegt.

Die Studierenden bekommen die Mobilitätsbeihilfe nur während des/der obligatorischen Aufenthalte/s im Partner- bzw. im Drittland, sei es im Rahmen des Studiums oder eines Pflichtpraktikums gemäß der Studienordnung.

Zwischen September und November des laufenden akademischen Jahres schließt die DFH Zuwendungsverträge mit ihren Partnerhochschulen. Sobald der Zuwendungsvertrag der DFH ordnungsgemäß vervollständigt und unterschrieben vorliegt, kann der entsprechende Betrag für die Mobilitätsbeihilfen an die betreffende Hochschule überwiesen werden. Danach obliegt es der Hochschule, diese Mobilitätsbeihilfen an die betreffenden Studierenden auszuzahlen.

Die Auszahlung muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Überweisung der DFH erfolgen.

Wie muss für die Überweisung des Geldes verfahren werden?
Erfolgt die Überweisung der Mobilitätsbeihilfe eines französischen Studierenden auf ein deutsches oder auf ein französisches Konto? Muss man bei Ankunft in Deutschland / Frankreich ein Konto eröffnen?

Die DFH überweist die Mobilitätsbeihilfe an die Heimathochschulen der Studierenden. Danach wird diese von den Hochschulen an die Studierenden ausbezahlt. Die Auszahlung der Mobilitätsbeihilfe erfolgt auf das Privatkonto des*der Studierenden, unabhängig davon, ob das Konto bei einer Bank in Deutschland, Frankreich oder einem anderen Land eröffnet wurde. Der*die Studierende muss der Heimathochschule die Bankverbindung des Kontos übermitteln, auf welches die Überweisung erfolgen soll.

Angesichts der hohen Anzahl der bei der DFH eingeschriebenen Studierenden ist die DFH nicht in der Lage, jeden einzelnen Studierenden zu benachrichtigen. Jedoch können sie sich bei ihren Programmbeauftragten erkundigen, die ihnen Auskunft erteilen werden.

Die Beantragung der Mobilitätsbeihilfe erfolgt unmittelbar durch den Studierenden auf dem Einschreibeformular der DFH in der entsprechenden Rubrik.

Der Antrag muss vom Programmbeauftragten mit Hilfe eines speziellen Formulars für die gesamten Studierenden eines Studiengangs bestätigt werden. Folglich müssen sich die Studierenden bei ihrem Programmbeauftragten vergewissern, dass ihr Antrag für das betreffende Studienjahr validiert wurde.

TIME-Studierende können eine Mobilitätsbeihilfe von der DFH bekommen, wenn sie in einem von der DFH geförderten Studiengang sowie bei der DFH eingeschrieben sind und wenn sie sich in der Auslandsphase (obligatorischer Studienaufenthalt oder Pflichtpraktikum) im Partnerland befinden.

*TIME: „Top Industrial Managers for Europe”

Um die Mobilitätsbeihilfe der DFH zu erhalten, muss man einen von der DFH geförderten integrierten Studiengang belegen (Ausnahme: Studiengänge im Einführungsjahr), ordnungsgemäß bei der DFH eingeschrieben sein und sich in der Auslandsphase befinden (Studienaufenthalt oder obligatorisches Praktikum im Partner- oder Drittland).

 

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