FAQ » Praktika
Diese Praktikumsvereinbarung muss von den drei beteiligten Parteien – dem Studierenden, dem Unternehmen und der Hochschule – unterschrieben werden. Im Grunde genommen umfasst die Unterschrift der Hochschule zwei Unterschriften: diejenige des Präsidenten, welche die Hochschule juristisch bindet und diejenige des Betreuers, die den pädagogischen Auftrag des Praktikums unterstreicht und seine Verantwortlichkeit diesbezüglich bekräftigt.
Eine Praktikumsvereinbarung ist ein rein französisches und in Deutschland wenig bekanntes Konzept. Die Praktikumsvereinbarung ist ein vertragliches Dokument, durch das die für den Studierenden verantwortliche Heimathochschule diesen – mit seiner Zustimmung – auf Zeit einem Dritten (das empfangende Unternehmen oder die empfangende Einrichtung) anvertraut. Dieses Unternehmen bzw. diese Einrichtung übernimmt dadurch in begrenztem Rahmen einen Teil dieser Verantwortung, nach Maßgabe der für Praktika geltenden Gesetze und Vorschriften.
Eine Praktikumsvereinbarung legt die Rechte und Pflichten der Beteiligten und die ihr zu Grunde liegenden gemeinsamen und individuellen Verantwortungen fest. Sie gibt so die Rechte und Pflichten der drei beteiligten Parteien vor und präzisiert insbesondere die Absicherung des Praktikanten / der Praktikantin in Bezug auf Arbeitsunfälle und auf die zivile Haftung.
Wenn Praktikumsberichte obligatorisch sind, geht die Bewertung oft in die Benotung des Studienjahres ein. Die Gewichtung variiert allerdings je nach Studienordnung. Einige Praktika können Gegenstand der Abschlussprüfung sein, was in Frankreich oft bei naturwissenschaftlichen und Ingenieursstudiengängen der Fall ist.
Gestaltung und Gliederung eines Praktikumsberichts können variieren. Oft präsentieren sich Praktikumsberichte folgendermaßen: ein Deckblatt, eine Gliederung, eine Einleitung mit einer Vorstellung des Unternehmens, eine kommentierte Beschreibung der Tätigkeiten des Praktikanten, eine Zusammenfassung der Erkenntnisse, welche der Praktikant durch das Praktikum gewonnen hat, eine Bibliographie und eventuell einen Anhang.
Wenn das Praktikum nicht im Partnerland oder einem frankophonen Land für Deutsche bzw. einem deutschsprachigen Land für Franzosen stattfindet, können Studierende eine Mobilitätsbeihilfe erhalten, wenn das Praktikum bei einer Institution absolviert wird, welche das Partnerland repräsentiert (z.B. in der Französischen Botschaft in China für deutsche Studierende).
Die Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs gibt an, wo das Pflichtpraktikum absolviert werden muss. Dennoch müssen deutsche Studierende, um eine Mobilitätsbeihilfe von der DFH zu erhalten, ihr Pflichtpraktikum in Frankreich oder einem frankophonen Land absolvieren.
Für weitere Informationen können sich die Studierenden auf der Internetseite der DFH nach den Kriterien für die Unterstützung Studierender während ihres Praktikums erkundigen.
Die Art, einen Lebenslauf zu formulieren oder ein Bewerbungsschreiben aufzusetzen, ist in Frankreich und Deutschland unterschiedlich und ist genauen Regeln unterworfen. Es gibt Ratgeber und zahlreiche Internetseiten, welche die verschiedenen Formalien bei der Anfertigung eines Lebenslaufs darstellen.
Die DFH organisiert mehrmals im Jahr ein „Interkulturelles Bewerbungstraining“ für ihre Absolventen und Studierenden im letzten Studienjahr. Interessierte Studierende finden weitere Informationen zu dieser Veranstaltung in der Rubrik „Studierende“ auf der Internetseite der DFH.
Weitere Informationen zu den Eigenheiten der Bewerbung in Frankreich und in Deutschland findet man auf den Internetseiten des Deutsch-Französischen Forums (www.dff-ffa.org) unter der Rubrik „Infos“ und dann „Bewerben in Frankreich“.
Die Programmbeauftragten sind nicht dafür zuständig, allen Studierenden ein Praktikum zu vermitteln. Einige Hochschulen verfügen jedoch über enge Kontakte zu Firmen oder Institutionen und / oder leisten den Studierenden hierbei Hilfestellung. Wenn diese Möglichkeit nicht gegeben ist, muss der Studierende sich selbst darum kümmern, ein Praktikum zu finden. Falls vorhanden, kann er oder sie sich auch an den Alumniverein seines Studiengangs wenden.
Kann ein Studierender über die DFH Kontakt mit Firmen aufnehmen, um ein Praktikum zu finden?
Die DFH stellt keine Liste von Firmen oder Institutionen zu Verfügung, die Studierende im Rahmen ihres Praktikums einstellen.
Die Studierenden können jedoch mit Firmen und Einrichtungen direkt in Kontakt treten, zum Beispiel wenn sie das Deutsch-Französische Forum besuchen, das einmal im Jahr stattfindet.
Kann sich ein Studierender für die Erstellung seiner Abschlussarbeit auf die während seines Praktikums durchgeführte Tätigkeit stützen?
Es liegt nicht im Ermessen der DFH, darüber zu entscheiden. Der Programmbeauftragte wird dem Studierenden Bescheid geben, ob die Ableistung eines Praktikums neben seiner Abschlussarbeit möglich ist und ob die Abschlussarbeit des Studierenden auf die während des Praktikums durchgeführte Tätigkeit aufbauen kann.
Die Frage der Praktikumsvergütung hängt von der Firma / Institution ab, bei welcher der Studierende sein Praktikum absolviert.
Handelt es sich um ein Pflichtpraktikum gemäß der Studien- und Prüfungsordnung, das im Partnerland (Deutschland oder Frankreich, bzw. bei trinationalen Kooperationen in einem Drittland) stattfindet, kann der Studierende eine Mobilitätsbeihilfe von der DFH erhalten.