Förderstruktur und Evaluationsrhythmus
Die Förderstruktur für die von der DFH unterstützten Studiengänge
Evaluationsrhythmus
Die Förderung der Studiengänge durch die DFH ist an eine regelmäßige Evaluation der Programme gebunden. Der Evaluation geht eine Antragstellung voraus.
In folgenden Fällen empfehlen wir Ihnen eine Antragstellung mit anschließender Evaluation für das akademische Jahr 2021/22 (Frist: 31.10.2020):
1. Sie möchten einen Studiengang neu entwickeln oder haben diesen bereits entwickelt. Dieser entspricht den aktuellen Ausschreibungskriterien der DFH für deutsch-französische Studiengänge, befindet sich bislang aber noch nicht unter dem Dach der DFH. In diesem Fall stellen Sie einen Neuantrag gemäß der in der Ausschreibung ausgeführten Modalitäten.
2. Ihr Studiengang wird bereits von der DFH gefördert und befindet sich im Studienjahr 2020/21 im Förderjahr 4 oder 8. In diesem Fall müssen Sie einen Antrag auf Weiterförderung stellen, damit die Förderung fortgeführt werden kann. Wann für Sie ein Antrag auf Weiterförderung ansteht, können Sie auch unter “Entwicklungsstand der Studiengänge und Zeitpunkt der nächsten Antragstellung” überprüfen.
3. Ihr Studiengang wurde nach der letzten Evaluation auf Bachelor/Master umgestellt oder es wurde eine substantielle Änderung vorgenommen. Er soll weiterhin von der DFH gefördert werden. In diesem Fall müssen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen erneuten Antrag auf Förderung stellen.
4. Ihr Studiengang wurde bei der letzten Antragstellung negativ evaluiert. Wie im Förderbescheid angegeben, können Sie erneut einen Antrag auf Förderung stellen.
5. Ihr Studiengang ruhte bislang in Absprache mit der DFH. Wenn Sie für 2021/22 eine erneute DFH-Förderung anstreben, müssen Sie einen entsprechenden Neuantrag stellen.
Bitte beachten Sie dazu auch folgende Dokumente:
- Ausschreibung für deutsch-französische Stuidienprogramme
- Allgemeine Informationen für Antragsteller
- Auskunft über den Zeitpunkt der nächsten Antragstellung
Die Anträge sind von den beteiligten Hochschulen gemeinsam zu stellen und müssen der DFH bis spätestens 31.10.2020 vorliegen. Bitte signalisieren Sie uns Ihre beabsichtigte Antragstellung vor dem 15.07.2020 anhand des Formulars „Antragsankündigung“ per E-Mail (weislinger@dfh-ufa.org). Sobald der DFH die Antragsankündigung vorliegt, kann Ihnen ein entsprechender Online-Antrag erstellt werden.