Was passiert, wenn ein Studierender nach seiner Zulassung von seiner Bewerbung zurücktritt? » Bewerbung für einen integrierten Studiengang

Voraussetzungen

Für die Einschreibung in einen deutsch-französischen Studiengang muss man nicht die deutsche oder französische Staatsangehörigkeit besitzen. Man muss sich jedoch an einer deutschen oder französischen Partnerhochschule der DFH einschreiben. Die Einschreibemodalitäten sind für alle Studierenden der DFH identisch: Die obligatorische online-Einschreibung muss zwischen dem 2. Mai und dem 30. September eines jeden Jahres N für das akademische Jahr N / N+1 erfolgen.

Die DFH zählt derzeit über 6.000 Studierende mit 40 verschiedenen Nationalitäten. Die meisten eingeschriebenen Studierenden sind deutscher, französischer oder deutsch-französischer Nationalität.

Die Vergabe der Mobilitätsbeihilfe ist unabhängig von der Nationalität. Um eine Mobilitätsbeihilfe der DFH zu erhalten, muss der Studierende an einem von der DFH geförderten Studiengang teilnehmen, ordnungsgemäß für das laufende Studienjahr bei der DFH eingeschrieben sein und sich in der Auslandsphase im Partner- bzw. im Drittland befinden.

Achtung! Bei Drittlandkooperationen wählen die Studierenden aus dem Drittland bei ihrer Einschreibung die deutsche oder französische Hochschule als Heimathochschule und können nur eine Mobilitätsbeihilfe erhalten, wenn sie sich im Partnerland befinden (Deutschland oder Frankreich je nach Heimathochschule). Sie können jedoch keine Mobilitätsbeihilfe erhalten, wenn sie sich im Drittland befinden.

Die Studierenden müssen die oft von Studiengang zu Studiengang abweichenden Regeln der Hochschule, an der sie sich beworben haben, im Hinblick auf das Auswahlverfahren erfüllen.

Weiterführende Informationen zu den jeweiligen Auswahlverfahren finden Sie im „Studienführer online“.

Bei der Erteilung eines Visums für Studierende nicht-europäischer Nationalität kann die Mobilitätsbeihilfe der DFH genauso wie ein anderer Finanzierungsnachweis akzeptiert werden. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an das Studierendensekretariat der DFH (einschreibung(at)dfh-ufa.org), um das entsprechende Dokument zu erhalten.

Man kann seine Schulbildung in einem anderen Land absolviert haben, vorausgesetzt, dass die Schulbildung / Ausbildung zu einem Abschluss führte, der in Deutschland und Frankreich anerkannt wird.

Sie müssen sich an die für die Anerkennung von Abschlüssen zuständigen Stellen wenden:

  • Kultusministerkonferenz (www.kmk.org) für Deutschland
  • Ministère de l’Éducation nationale (www.education.gouv.fr) für Frankreich.

Wir raten Ihnen ebenfalls, sich an das Auslandsamt Ihrer Universität zu wenden.

Die Partnerhochschulen der DFH übernehmen die Auswahl ihrer Kandidaten. Der Studierende hat zu entscheiden, ob er sich an der deutschen oder an der französischen Hochschule bewirbt. Sie können Ihren Studiengang sowohl in Deutschland als auch in Frankreich beginnen, abhängig von der Hochschule, an der Sie aufgenommen wurden.

Die DFH hat keine Altersgrenze für die Studierenden ihrer integrierten Studiengänge festgelegt. Da die Hochschulen für die Rekrutierung selbst zuständig sind, dürfen sie die Studierenden entsprechend ihrer eigenen Kriterien auswählen.

Je nach Studiengang werden andere Sprachkenntnisse vorausgesetzt. Diese reichen von Schulkenntnissen bis zur sehr guten Beherrschung der Sprache des Partnerlandes. Meist werden die Sprachkenntnisse der Bewerber während des Auswahlverfahrens getestet.

Kann ich mit dem TestDaF-Zeugnis von einer Teilnahme an fachspezifischen Sprachkursen freigestellt werden?
Kann ich von einer Teilnahme an Sprachkursen freigestellt werden, wenn mein Niveau ausreichend ist?
Kann ich als AbiBac-Absolvent von einer Teilnahme an Sprachkursen freigestellt werden?

Die DFH fördert den Erwerb von Sprachkompetenzen durch die Bewilligung einer Zuwendung, die die Hochschulen im Sinne einer fachsprachlichen Vorbereitung verwenden können. Die Hochschulen müssen diese entsprechend der von der DFH eingeführten Richtlinien für die Verwendung von Zuwendungen verwenden. TestDaF- oder AbiBac-Absolventen werden in der Regel von den fachspezifischen Sprachkursen nicht freigestellt. Es liegt im Ermessen der Hochschule zu beurteilen, ob ein Studierender das entsprechende Sprachniveau für eine Freistellung besitzt.

Die von der DFH bewilligten Mittel gelten nur für französische und deutsche Lehrveranstaltungen sowie für die Vorlesungen in der Drittlandsprache im Falle einer Drittlandkooperation. Je nach Fachrichtung kann in einem Studiengang auch das Erlernen einer weiteren Sprache vorgesehen sein.

Zulassungsniveau für einen Studiengang

Die Zulassungsvoraussetzungen befinden  sich im „Studienführer online“  auf  unserer  Webseite.  Sie  können  auch  direkt  bei  der  jeweiligen  Hochschule bzw. beim jeweiligen Programmbeauftragten erfragt werden.

Die integrierten grundständigen Studiengänge beginnen tatsächlich nach dem Abitur / dem Erwerb der Hochschulreife.

Falls Sie die Aufnahmeprüfungen für die Grandes Écoles erfolgreich bestanden haben, haben Sie die Möglichkeit, in einen DFH-Studiengang mit einer Grande École zugelassen zu werden. Die Liste der entsprechenden Studiengänge finden Sie im „Studienführer online“.

Wenn Sie die Aufnahmeprüfung nicht bestanden haben bzw. wenn Sie in einen universitären Studiengang wechseln möchten, haben Sie durchaus die Möglichkeit, zu einem integrierten Studiengang an einer Universität zugelassen zu werden.

Einige Studiengänge im grundständigen oder im Masterbereich beginnen nach Abschluss des ersten bzw. zweiten Studienjahres oder nach einer classe préparatoire. In einigen Studiengängen kann man auch durch Quereinstieg aufgenommen werden.

Für die Auswahl der Studierenden sind die Hochschulen zuständig. Es ist deren Entscheidung, ob sie Quereinsteiger zulassen oder nicht. Diese Angabe befindet sich grundsätzlich im „Studienführer online“ der DFH, vorbehaltlich, dass dies von der Hochschule mitgeteilt wurde.

Wenn Sie bereits einen Abschluss erworben haben und in einen von der DFH geförderten Studiengang zugelassen werden möchten, müssen Sie sich an der jeweiligen Hochschule bewerben.

Falls Sie sich für einen Bachelor- oder Masterstudiengang bewerben, erlaubt Ihnen der bereits erworbene Abschluss nicht zwangsläufig einer direkten Zugang in das höhere Studienjahr.

Verfahren

Die Bewerbung muss bei der Hochschule eingereicht werden, die den Studiengang anbietet. Der Programmbeauftragte informiert Sie über die Unterlagen, die Ihrer Bewerbung beizufügen sind. Der „Studienführer online“ gibt Ihnen einen ersten Überblick über die Zulassungsbedingungen, sofern diese von der Hochschule mitgeteilt wurden.

Die Frist für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen wird von der Hochschule selbst festgelegt. Die genaue Frist erfahren Sie im „Studienführer online“  bzw. beim Programmbeauftragten.

Nachdem Sie für die Teilnahme an einem integrierten Studiengang der DFH ausgewählt wurden, müssen Sie sich bei der DFH einschreiben.

Die Einschreibung bei der DFH erfolgt jedes Jahr online (www.dfh-ufa.org, Rubrik „Studierende“) zwischen dem 2. Mai und dem 30. September. Dann müssen Sie sich für jedes neue Studienjahr rückmelden, und zwar bis zur Erlangung des Doppeldiploms (s. Kapitel 3 „Einschreibung / Rückmeldung“).

Finden die Auswahlgespräche an der DFH statt?

Da die Studierendenauswahl in den Zuständigkeitsbereich der Hochschulen fällt, finden die Auswahlgespräche nicht an der DFH statt. Ihr Programmbeauftragter wird Ihnen den Termin, den Ort und die genaue Uhrzeit des Gesprächs bekannt geben.

Die DFH bittet ihre Hochschulen, die Auswahl der Studierenden gemeinsam durchzuführen. Hierfür bilden die Partnerhochschulen in der Regel eine gemeinsame Auswahlkommission, die für die Auswahl der deutschen und französischen Bewerber zuständig ist.

Das Auswahlverfahren wird von den Hochschulen gemeinsam festgelegt und ist je nach Studiengang unterschiedlich. Dabei kann es sich um eine Dossier-Übermittlung oder eine Auswahl durch eine gemeinsame Auswahlkommission handeln. Entsprechend den Zulassungsregelungen der aufnehmenden Hochschule ist somit jede Hochschule für die Auswahl der Studienbewerber verantwortlich und kann ihre Auswahlkriterien nach eigenem Ermessen festlegen: Sprachniveau, Fachkenntnisse, Motivation, Studienleistungen…

Das AbiBac stellt zwar einen Vorteil für die Bewerber für einen DFH-Studiengang dar. Sie müssen jedoch die Auswahl durchlaufen, die für die Zulassung zum jeweiligen Studiengang vorgesehen ist.

Die Gesamtzahl der zugelassenen Studierenden variiert je nach Studiengang. Einige Studiengänge haben einen Numerus clausus. Die DFH hat keine Grenze festgelegt. Aus budgetären Gründen kann sie jedoch nur die Mobilität von 80 Studierenden pro Studiengang und pro akademischem Jahr unterstützen (Zahl für das akademische Jahr 2018/2019).

Die Benachrichtigungsfristen nach den getroffenen Entscheidungen variieren von Studiengang zu Studiengang. Die Programmbeauftragten geben die Ergebnisse der Entscheidung möglichst früh bekannt.

Dies hat keine Folgen, wenn der Studiengang noch nicht begonnen oder der Studierende seinen Auslandsaufenthalt noch nicht absolviert hat. Wenn aber der Studierende bereits einen Teil oder den Auslandsaufenthalt komplett absolviert hat, muss er die Mobilitätsbeihilfe zurückzahlen, die er vor seinem Entschluss, den Studiengang abzubrechen, erhalten hat (s. Kapitel 7 „Studienabbruch und Rückzahlung der Mobilitätsbeihilfe“).

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