Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) ist ein Verbund von rund 180 Hochschulen aus Deutschland, Frankreich und – bei trinationalen Studiengängen – weiteren Ländern. Ihre Aufgabe ist die Förderung der deutsch-französischen Zusammenarbeit in den Bereichen Lehre und Forschung. Die Studiengänge unter dem Dach der DFH erfüllen Qualitätskriterien. Davon sind die wichtigsten die Erlangung eines Doppeldiploms innerhalb der Regelstudienzeit, eine ausgewogene Verteilung des Aufenthaltes im Heimat- und im Partnerland und der Erwerb sprachlicher und interkultureller Kompetenzen.
Somit profitieren die Studierenden, die bei der DFH eingeschrieben sind, von mehreren Vorteilen: Zugehörigkeit zu einem deutsch-französischen Hochschulnetzwerk, Vergabe einer Mobilitätsbeihilfe während des Auslandsaufenthaltes im Partner- oder im Drittland, kostenloser Online-Sprachkurse, Verleihung des DFH-Zertifikats nach Abschluss des Studiums, Teilnahmemöglichkeit an den Interkulturellen Bewerbertrainings der DFH, Bewerbungsmöglichkeit für den Exzellenzpreis. Außerdem wählen sie alle zwei Jahre Studierendenvertreter, die ihre Interessen bei den verschiedenen Gremien der DFH vertreten.
Ein integrierter Studiengang unter dem Dach der DFH ist ein Studiengang, in dem die Ausbildung in Deutschland und Frankreich und ggf. einem Drittland stattfindet. Auf der Grundlage einer gemeinsamen Studien- und Prüfungsordnung ermöglichen diese Studiengänge den Erwerb von zwei oder mehreren Abschlüssen (Doppeldiplom oder gemeinsame Abschlüsse) in der Regel ohne Verlängerung der Studienzeit.
Man spricht von einem Doppeldiplom, wenn der Studiengang zu zwei äquivalenten nationalen Studienabschlüssen führt, ohne dass sich die Studienzeit verlängert.
Die DFH fördert mehrere Arten von Studiengängen. Viele Studiengänge beginnen nach dem Abitur bzw. der Erlangung der Hochschulreife, andere nach Abschluss des ersten oder zweiten Studienjahrs, oder auch nach den classes préparatoires bei den Studiengängen der Grandes Écoles.
Masterstudiengänge setzen das Bachelor-Niveau voraus.
Viele Studienprogramme sehen ein Praktikum vor, auch wenn die Hochschulen hierzu nicht verpflichtet sind. Der Studierende muss sich also beim Programmbeauftragten informieren, dessen Kontaktdaten er im „Studienführer online“ der DFH findet.
Falls die Studienordnung ein obligatorisches Praktikum vorsieht, kann der Studierende eine Mobilitätsbeihilfe für die Dauer des Praktikums erhalten, wenn dieses im Partnerland oder im Drittland absolviert wird und der Studierende für das laufende Studienjahr ordnungsgemäß bei der DFH eingeschrieben ist. (siehe Kapitel 6 „Praktika“)
Ja. Die gemeinsame Studien- und Prüfungsordnung garantiert die Anerkennung der erbrachten Leistungen.
Die DFH fördert zur Zeit 180 integrierte Studiengänge.
Damit ein Studiengang von der DFH gefördert wird, muss zunächst ein Antrag gestellt werden. Danach wird er evaluiert (begutachtet) und muss den Qualitätskriterien der DFH entsprechen. Die Studiengänge unter dem Dach der DFH werden regelmäßig (circa alle 4 Jahre) neu evaluiert. Wenn ein Studiengang die Förderkriterien der DFH nicht oder nicht mehr erfüllt, kann er von der DFH nicht mehr gefördert werden.
Die Hochschulen, die Studiengänge anbieten, sind deutsche und französische Hochschulen, die einen Antrag auf Förderung bei der DFH eingereicht haben und die Qualitätskriterien der DFH erfüllen.
Auf deutscher Seite können es Universitäten, Hochschulen, Duale Hochschulen, Fachhochschulen oder Pädagogische Hochschulen und auf französischer Seite Universités oder Grandes Écoles bzw. Écoles sein.
Ja. Auf französischer Seite sind viele Grandes Écoles oder Écoles private Einrichtungen. Auf deutscher Seite gibt es indes wenige Studiengänge, die aus einer Kooperation mit einer privaten Hochschule entstanden sind.
Ein Studierender, der einen doppelten Abschluss erworben hat, erhält einen deutschen und einen französischen jeweils national anerkannten und gleichwertigen Abschluss sowie das DFH-Zertifikat (vorbehaltlich, dass der Studierende ordnungsgemäß bei der DFH eingeschrieben war). Im Fall eines trinationalen Studiengangs kann ein dritter Abschluss von der Partnerhochschule im Drittland verliehen werden.
Im Rahmen der Harmonisierung der europäischen Abschlüsse stellen die deutschen und französischen Hochschulen ihre Abschlüsse weitestgehend auf Bachelor und Master um.
Abschlüsse grundständiger Studiengänge sind:
- Auf französischer Seite: Licence (Bac+3), Master (Bac+5), Abschlussdiplom Grande École / École / IEP (Bac+5)
- Auf deutscher Seite: Bachelor, Master, Diplom, Magister, Staatsexamen
Abschlüsse postgradualer Studiengänge sind:
- Auf französischer Seite: Master, Abschlussdiplom Grandes Écoles / Écoles / IEP (Bac+5), Doktortitel im Rahmen der PhD-Track-Programme
- Auf deutscher Seite: Master, Diplom, Doktortitel im Rahmen der PhD-Track-Programme
Es gibt kein eigenes DFH-Diplom. Jedoch stellt die DFH jedem Studierenden, der sein Doppeldiplom erworben hat und bei ihr ordnungsgemäß eingeschrieben war, ein Zertifikat aus.
Tatsächlich bietet die DFH integrierte Studiengänge an, die zum Lehramt führen. Die Liste dieser Studiengänge befindet sich im „Studienführer online“ unter der Rubrik „Lehrerbildung“.
In Deutschland bildet das Staatsexamen eine vorgeschriebene Staatsprüfung für den Zugang zu bestimmten Berufen in Fächern wie Jura, Lehramt und Medizin.
Ein concours ist eine Prüfung, die nur eine von vornherein zahlenmäßig begrenzte Anzahl von Kandidaten erfolgreich bestehen. Die Studierendenrekrutierung für die Grandes Écoles erfolgt meist über diesen Weg.
Nein, beide Prüfungen haben nichts miteinander zu tun.
Die Anerkennung / Äquivalenz der Diplomarbeit oder der Magisterarbeit* in Frankreich muss in der gemeinsamen Studien- und Prüfungsordnung des Programms oder in der bestehenden Kooperationsvereinbarung zwischen der französischen und deutschen Partnerhochschule geregelt sein.
*Ein Magisterabschluss ist mit einem französischen D.E.A. vergleichbar und nicht mit einer maîtrise.
In den von der DFH geförderten Studiengängen umfasst die von den Partnerhochschulen unterzeichnete Kooperationsvereinbarung die Regelungen bezüglich der abzulegenden Prüfungen und deren Anerkennung.
Es wurden einige Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung von Hochschulabschlüssen zwischen Deutschland und Frankreich geschlossen. Nähere Informationen hierzu befinden sich auf der Website der Kultusministerkonferenz (www.kmk.org) und des Ministère de l’Éducation nationale (www.education.gouv.fr).