Die Vergabe der Mobilitätsbeihilfe ist unabhängig von der Nationalität. Um eine Mobilitätsbeihilfe der DFH zu erhalten, muss der Studierende an einem von der DFH geförderten Studiengang teilnehmen, ordnungsgemäß für das laufende Studienjahr bei der DFH eingeschrieben sein und sich in der Auslandsphase im Partner- bzw. im Drittland befinden.

Achtung! Bei Drittlandkooperationen wählen die Studierenden aus dem Drittland bei ihrer Einschreibung die deutsche oder französische Hochschule als Heimathochschule und können nur eine Mobilitätsbeihilfe erhalten, wenn sie sich im Partnerland befinden (Deutschland oder Frankreich je nach Heimathochschule). Sie können jedoch keine Mobilitätsbeihilfe erhalten, wenn sie sich im Drittland befinden.

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