Die DFH formuliert keine Einschränkung bezüglich der Kumulierung der von ihr bewilligten Mobilitätsbeihilfe mit einer weiteren Finanzierungsquelle. Falls die Bestimmungen vom CROUS (Centre régional des oeuvres universitaires et scolaires) das Gegenteil vorsehen, muss der Studierende sich für die Förderung entscheiden, die er bevorzugt.

Es obliegt dem Studierenden zu prüfen, ob die finanziellen Beihilfen, auf die er Anspruch hat, kumulierbar sind.

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