Die Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs gibt an, wo das Pflichtpraktikum absolviert werden muss. Dennoch müssen deutsche Studierende, um eine Mobilitätsbeihilfe von der DFH zu erhalten, ihr Pflichtpraktikum in Frankreich oder einem frankophonen Land absolvieren.

Für weitere Informationen können sich die Studierenden auf der Internetseite der DFH nach den Kriterien für die Unterstützung Studierender während ihres Praktikums erkundigen.

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