Der Studierende hat die Möglichkeit, seinen Auslandsaufenthalt zu verlängern, wenn beide Programmbeauftragten und die gemeinsame Studienordnung dies erlauben.

Wenn der Studierende beschließt – obwohl ihn nichts dazu zwingt – im Partnerland zu bleiben oder wenn eine Abschlussarbeit fertig zu schreiben ist, erhält er für diesen zusätzlichen Zeitraum keine Mobilitätsbeihilfe der DFH.

Wenn hingegen der Studierende das Studienjahr an der Partnerhochschule wiederholen muss, dann kann er auf Antrag des Programmbeauftragten die Mobilitätsbeihilfe erhalten.

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