Um die Mobilitätsbeihilfe der DFH zu erhalten, muss man einen von der DFH geförderten integrierten Studiengang belegen (Ausnahme: Studiengänge im Einführungsjahr), ordnungsgemäß bei der DFH eingeschrieben sein und sich in der Auslandsphase befinden (Studienaufenthalt oder obligatorisches Praktikum im Partner- oder Drittland).

Bitte beachten Sie! Die DFH fördert maximal bis zu 80 Studierende pro Studiengang pro akademischem Jahr – alle Jahrgänge inbegriffen (Zahl akademisches Jahr 2018/2019).

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