Man spricht von einem Doppeldiplom, wenn der Studiengang zu zwei äquivalenten nationalen Studienabschlüssen führt, ohne dass sich die Studienzeit verlängert.
Man spricht von einem Doppeldiplom, wenn der Studiengang zu zwei äquivalenten nationalen Studienabschlüssen führt, ohne dass sich die Studienzeit verlängert.