Die DFH bittet ihre Hochschulen, die Auswahl der Studierenden gemeinsam durchzuführen. Hierfür bilden die Partnerhochschulen in der Regel eine gemeinsame Auswahlkommission, die für die Auswahl der deutschen und französischen Bewerber zuständig ist.
Die DFH bittet ihre Hochschulen, die Auswahl der Studierenden gemeinsam durchzuführen. Hierfür bilden die Partnerhochschulen in der Regel eine gemeinsame Auswahlkommission, die für die Auswahl der deutschen und französischen Bewerber zuständig ist.