Zwischen der DFH und dem BAföG-Amt wurde folgende Vereinbarung geschlossen: Der Studierende, der BAföG beantragt, muss das Kästchen „DFH-Mobilitätsbeihilfe“ ankreuzen und seinem Antrag eine Bestätigung der DFH über seine Einschreibung beifügen. Diese kann er auf der Webseite der DFH abrufen und ausdrucken: www.dfh-ufa.org, Rubrik Studierende /.

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