Im Fall einer vorübergehenden Unterbrechung des Studiums muss der Programmbeauftragte die DFH schnellstmöglich anhand des hierfür vorgesehenen Formulars informieren. Ist die Unterbrechung nur zeitlich begrenzt, muss der Studierende die erhaltene Mobilitätsbeihilfe nicht zurückzahlen. Er muss das Studium nach der angekündigten Unterbrechung wiederaufnehmen und abschließen. Steht der Auslandsaufenthalt des Studierenden im Partner- oder Drittland nach der Studienunterbrechung noch bevor, kann er grundsätzlich noch eine Mobilitätsbeihilfe der DFH erhalten (vorausgesetzt, er ist ordnungsgemäß eingeschrieben und der Status seines Studiengangs hat sich nicht geändert).