Diese Praktikumsvereinbarung muss von den drei beteiligten Parteien – dem Studierenden, dem Unternehmen und der Hochschule – unterschrieben werden. Im Grunde genommen umfasst die Unterschrift der Hochschule zwei Unterschriften: diejenige des Präsidenten, welche die Hochschule juristisch bindet und diejenige des Betreuers, die den pädagogischen Auftrag des Praktikums unterstreicht und seine Verantwortlichkeit diesbezüglich bekräftigt.