Die Frage der Praktikumsvergütung hängt von der Firma / Institution ab, bei welcher der Studierende sein Praktikum absolviert.
Handelt es sich um ein Pflichtpraktikum gemäß der Studien- und Prüfungsordnung, das im Partnerland (Deutschland oder Frankreich, bzw. bei trinationalen Kooperationen in einem Drittland) stattfindet, kann der Studierende eine Mobilitätsbeihilfe von der DFH erhalten.