Ab dem akademischen Jahr 2018/2019 beträgt die Mobilitätsbeihilfe 300€* pro Monat, pro Studierende für maximal 80 Studierende aus der deutschen und der französischen Hochschule pro Studiengang, pro akademischem Jahr – alle Jahrgänge inbegriffen. Die Mobilitätsbeihilfe wird für maximal 10 Monate pro akademischem Jahr bewilligt.

* Dieser Betrag wird jedes Jahr vom Hochschulrat neu festgelegt.

[COOKIE_NOTICE]