Mit Einschreibung an der DFH verpflichten sich die Studierenden:

  • zur Teilnahme am gesamten Studienprogramm bis einschließlich der in der Studien- und Prüfungsordnung der beiden Partnerhochschulen vorgesehenen Abschlussprüfungen;
  • zur Fortführung des Studiums an der Partnerhochschule im Rahmen des Studiengangs und während der gesamten Förderdauer zur Teilnahme an allen vorgesehenen Prüfungen;
  • im Falle eines Studienabbruchs zu umgehender Benachrichtigung der Heimathochschule und der DFH;
  • im Falle eines Studienabbruchs zur Rückzahlung der erhaltenen Mobilitätsbeihilfe.
  • einen Abschlussbericht am Ende des Studiums auszufüllen.
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