Mit Einschreibung an der DFH verpflichten sich die Studierenden:
- zur Teilnahme am gesamten Studienprogramm bis einschließlich der in der Studien- und Prüfungsordnung der beiden Partnerhochschulen vorgesehenen Abschlussprüfungen;
- zur Fortführung des Studiums an der Partnerhochschule im Rahmen des Studiengangs und während der gesamten Förderdauer zur Teilnahme an allen vorgesehenen Prüfungen;
- im Falle eines Studienabbruchs zu umgehender Benachrichtigung der Heimathochschule und der DFH;
- im Falle eines Studienabbruchs zur Rückzahlung der erhaltenen Mobilitätsbeihilfe.
- einen Abschlussbericht am Ende des Studiums auszufüllen.