Die Heimathochschule ist diejenige, die den Studierenden für den integrierten Studiengang ausgewählt hat und an welcher dieser automatisch eingeschrieben ist. Die Partnerhochschule ist die Hochschule des anderen Landes, in dem der Studierende seine „Mobilitätsphase“ absolvieren wird.

Bei jedem integrierten Studiengang sind die Bedingungen und die Regelungen bezüglich der Einschreibung der Studierenden in einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Heimat- und der Partnerhochschule festgehalten.

In einigen Vereinbarungen wird ausdrücklich vorgesehen, dass die Studierenden sich an beiden Hochschulen während der Dauer des Studiengangs einschreiben müssen; andere sehen vor, dass der Studierende sich nur an der Hochschule einschreiben muss, in der er im laufenden Studienjahr studiert. Die Einschreibung bei der DFH muss in beiden Fällen zusätzlich erfolgen.

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