Anlagen Upload

Allgemeine Hinweise:

  • Dieser Teil ist von den Partnern gemeinsam auszufüllen.
  • Ein gleichzeitiges Arbeiten auf dieser Seite ist nicht möglich.

Weitere Hinweise:

In dieser Rubrik werden die zum Antrag gehörenden Anlagen hochgeladen.

Wenn Sie nicht „Unterschriften“ als letzte Upload-Option angezeigt bekommen, werden leider nicht alle Optionen dieser Rubrik korrekt angezeigt. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, über einen Pfeil nach unten die noch fehlenden Optionen angezeigt zu bekommen, versuchen Sie die Ansicht in Ihrem Browser zu verkleinern.

Wenn dies nicht hilft, kontaktieren Sie bitte die DFH.

Für Neuanträge und für Weiterförderungsanträge obligatorische Anlagen:

– Studiengangspezifische Kooperationsvereinbarung (Anlage 1),

– gemeinsamer Studienplan mit Studienverlaufsplan (Anlage 2),

und

– die von jeder Hochschule ausgefüllte Seite mit den Unterschriften der Hochschulleitung (mit Stempel) und des/der Programmbeauftragten.

Details zum Inhalt der Anlagen 1 und 2 finden Sie im Dokument Anlagen-Annexe_1_2.

Details zur Unterschriftenseite finden Sie im Reiter „Unterschriften”.

Bitte denken Sie daran, dass insbesondere die Anlage 2 in einer deutschen und französischen Sprachfassung vorliegen muss.

Grundsätzlich können Sie sowohl getrennte Sprachfassungen als auch ein gemeinsames deutsch-französisches Dokument einreichen. Die Anlage 1 kann ggf. auch in einer englischen Sprachfassung eingereicht werden.

Wenn die Anlage in beiden Sprachfassungen bereits von Ihrem Partner hochgeladen wurde, müssen Sie diese nicht erneut dem Antrag beifügen, da es sich um ein gemeinsames Antragsdossier handelt.

Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen Dokumente, die Namen von Studierenden bzw. Absolventen enthalten, anonymisiert werden sollten.

Darüber hinaus können Sie an dieser Stelle weitere Anlagen hochladen:

  • Muster des jeweiligen / gemeinsamen Abschlussdokuments und Diploma Supplements
  • weitere Dokumente wie beispielsweise Empfehlungen aus der Berufspraxis und eine Zusammenfassung des Werdegangs Ihrer Absolventen.

Bitte achten Sie vor dem Hochladen darauf, dem jeweiligen Dokument einen aussagekräftigen Namen zu geben und den Upload im richtigen Abschnitt vorzunehmen.

Die einzelnen Dokumente müssen grundsätzlich im PDF-Format hochgeladen werden. Eine Beschränkung der Anzahl der Anlagen gibt es nicht, jedoch darf ein Gesamtvolumen von insgesamt 10 MB nicht überschritten werden.

Sollte das Gesamtvolumen von 10 MB überschritten werden, kommt folgende Fehlermeldung:
„Ein Upload dieses Dokuments ist nicht mehr möglich, da das erlaubte Volumen von 10 MB für die Anlagen überschritten werden würde. Ändern Sie die Größe der anderen Anlagen, um diese hochladen zu können.“
Löschen Sie in diesem Fall große Anlagen (die jeweilige Dokumentengröße wird in der „Anlagen Übersicht“ angezeigt) und ersetzen Sie diese durch eine neue kleinere Version (verringern Sie z.B. bei eingescannten Dokumenten die dpi-Zahl). Achten Sie dabei immer darauf, dass die Dokumente am Bildschirm gut lesbar sind, damit eine Evaluation durch die Gutachter möglich ist.

Alle Dokumente sind nach dem Hochladen unter „Anlagen Übersicht“ einzusehen.

Solange der Antrag noch nicht abschließend an die DFH übermittelt wurde (Rubrik „Allgemeine Angaben“ → Reiter „Druckversion & Validierung“ → Button „Validierung“) können alle Dokumente wieder gelöscht, ausgetauscht und ergänzt werden.

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