Deutsches und französisches Recht (LL.B) / Internationales Privatrecht und europäisches Einheitsrecht (LL.M)
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Hochschultyp
Universität
Fachbereichsadresse
Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Jakob-Welder-Weg 9
55128 Mainz
Partnerhochschule/n
Université de Bourgogne
FachbereichsadresseUFR Droit et Sciences Economique et Politique
4, boulevard Gabriel
21000 Dijon
Programmbeauftragte_r
Tel: +49 (0)6131 39-23054
E-Mail: gruberu(at)uni-mainz.de
WWW: http://www.jura.uni-mainz.de/auslandsbuero/330.php
WWW: http://pia-mainz.de/
Ansprechpartner_in
Sladjana Bosten
Tel: +49-(0)6131 39-26103
E-Mail: droit(at)uni-mainz.de
Fachrichtung
Europäisches / Internationales Recht, RechtswissenschaftenStudienart
MasterBeginn des integrierten Studienganges
nach dem AbiturSemesterbeitrag o. Studiengebühr an deutscher Hochschule
neinStudiengang
Deutsches und französisches Recht (LL.B) / Internationales Privatrecht und europäisches Einheitsrecht (LL.M)Studienverlauf
Ab dem 1. Semester absolvieren die Studierenden ein Doppelstudium im Bachelorstudiengang „Deutsches und Französisches Recht“.
Das 4.Jahr studieren die Programmteilnehmer in Dijon und erwerben den Master 1. Mit der Bachelorarbeit wird der Bachelorstudiengang abgeschlossen. (Abschluss LL.B.)
Im 5. Jahr studieren die Studierenden im Master „Internationales Privatrecht und Europäisches Einheitsrecht“ in Mainz und erwerben den Abschluss LL.M. in Mainz, sowie den französischen Master 2.
Die Studierenden erhalten demnach ein deutsch-französisches Diplom mit dreifacher Qualifikation: den deutschen LL.B., LL.M. und den französischen Master 2.
Zudem können sich die Studierenden parallel in den Staatsexamensstudiengang einschreiben und sich die im Rahmen der Integrierten Deutsch-Französischen Studiengänge erworbenen nationalen Abschlüsse für die Erste Juristische Prüfung im sog. Schwerpunktbereichsstudium anerkennen lassen.
Kurzbeschreibung des Studieninhaltes
Der konsekutive Bachelor- und Masterstudiengang vermittelt im Bachelor „Deutsches und französisches Recht“ vertiefte Kenntnisse im französischen Recht und setzt im Master „Internationales Privatrecht und europäisches Einheitsrecht“ einen methodischen Schwerpunkt im internationalen Privatrecht und in der aktuellen Entwicklung eines europäischen Einheitsprivatrechts.verliehener akademischer Grad der Heimathochschule
Masterverliehener akademischer Grad der Partnerhochschule
Den Abschluss der Partnerhochschule finden Sie auf der entsprechenden Partnerseite des StudiengangsAnzahl der Semester an der Heimathochschule
8 SemesterAnzahl der Semester an der Partnerhochschule
2 SemesterGesamtstudiendauer in Semestern
5 JahreBeginn des integrierten Studienganges
nach dem AbiturAbschlussarbeit
Die Bachelorarbeit (auf Deutsch oder Französisch) wird im Zeitraum von 5 Wochen zwischen dem Studium in Frankreich und dem Masterstudium in Mainz geschrieben. Für die Masterarbeit wird ein Thema aus einem Feld des Masterstudiengangs gewählt und in einem Zeitraum von 4 Monaten bearbeitet. Die Arbeit wird in deutscher und französischer Sprache verfasst und wird sowohl in Deutschland als auch in Frankreich korrigiert.Besonderheiten
• Mehrtägige Informationsfahrt nach Dijon
• Tandemprogramm
• Einführungsveranstaltungen
• gemeinsames rechtsvergleichendes Seminar für Deutsche und Franzosen
• Wohnheimplätze und Deutsch-Sprachkurse für Franzosen
Praktikum
Im Rahmen des deutsch-französischen integrierten Studiengangs müssen die Teilnehmer insgesamt 13 Wochen Praktika im Ausland ableisten. 4 Wochen entfallen dabei auf die Bachelor-Phase vor dem Auslandsaufenthalt. Grundsätzlich gilt, dass für ein Praktikum alle Stellen geeignet sind, die auch vom JPA anerkannt werden. Als Praktikum anerkannt werden in der Regel eine qualifizierende Tätigkeit u.a. bei Gericht, Verwaltungsbehörde, Rechtsanwälte und Notare. Die Betreuung des Praktikums muss laut JPA durch einen Volljuristen erfolgen und einen genügenden Praxisbezug haben. Es wird empfohlen, das Praktikum in Frankreich zu absolvieren; ein Praktikum an einer anderen frankophonen Stelle (z.B. Belgien, Luxemburg) ist jedoch gemäß den Regelungen der DFH möglich. Die Praktika müssen laut JPA in der vorlesungsfreien Zeit der Universität, an der sie gerade studieren, abgeleistet werden.Studienvoraussetzungen
Es werden das Abitur und ein Nachweis über ausreichende Französischkenntnisse (durch Abiturzeugnis oder Test am Fachbereich) vorausgesetzt. Für den Masterstudiengang muss zusätzlich ein Bachelorabschluss im Fach Rechtswissenschaft oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland nachgewiesen werden.
Zulassungsverfahren
Die Plätze werden nach NC bzw. Wartezeit vergeben.
Bewerbungsfrist
Für den Studiengang Deutsches und französisches Recht: 15.1. und 15.7., für den Master im Internationalen Privatrecht und europäischen Einheitsrecht: 15.5. und 15.11.Sprachvorbereitung
Sprachliche Vorbereitung erfolgt in Sprachkursen zum fachspezifischen Französisch, in Methodenkursen und einem Intensivkurs zur französischen Methodik
Erforderliche Sprachkenntnisse
Gute Französischkenntnisse
Für den Inhalt des Studienführers online trägt die DFH keine Haftung.