Zwischen September und November des laufenden akademischen Jahres schließt die DFH Zuwendungsverträge mit ihren Partnerhochschulen. Sobald der Zuwendungsvertrag der DFH ordnungsgemäß vervollständigt und unterschrieben vorliegt, kann der entsprechende Betrag für die Mobilitätsbeihilfen an die betreffende Hochschule überwiesen werden. Danach obliegt es der Hochschule, diese Mobilitätsbeihilfen an die betreffenden Studierenden auszuzahlen.

Die Auszahlung muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Überweisung der DFH erfolgen.

[COOKIE_NOTICE]