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Deutsches und französisches Recht (LL.B) / Internationales Privatrecht und europäisches Einheitsrecht (LL.M)

Hochschule

Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Hochschultyp

Universität

Fachbereichsadresse

Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Jakob-Welder-Weg 9
55128 Mainz

Partnerhochschule/n

Université de Bourgogne

Fachbereichsadresse
UFR Droit et Sciences Economique et Politique
4, boulevard Gabriel
21000 Dijon


Ansprechpartner_in

Sladjana Bosten
Tel: +49-(0)6131 39-26103
E-Mail: droit(at)uni-mainz.de

Fachrichtung

Europäisches / Internationales Recht, Rechtswissenschaften

Studienart

Master

Beginn des integrierten Studienganges

nach dem Abitur

Semesterbeitrag o. Studiengebühr an deutscher Hochschule

nein

Studiengang

Deutsches und französisches Recht (LL.B) / Internationales Privatrecht und europäisches Einheitsrecht (LL.M)

Studienverlauf

Ab dem 1. Semester absolvieren die Studierenden ein Doppelstudium im Bachelorstudiengang „Deutsches und Französisches Recht“.

Das 4.Jahr studieren die Programmteilnehmer in Dijon und erwerben den Master 1. Mit der Bachelorarbeit wird der Bachelorstudiengang abgeschlossen. (Abschluss LL.B.)

Im 5. Jahr studieren die Studierenden im Master „Internationales Privatrecht und Europäisches Einheitsrecht“ in Mainz und erwerben den Abschluss LL.M. in Mainz, sowie den französischen Master 2.

Die Studierenden erhalten demnach ein deutsch-französisches Diplom mit dreifacher Qualifikation: den deutschen LL.B., LL.M. und den französischen Master 2.

Zudem können sich die Studierenden parallel in den Staatsexamensstudiengang einschreiben und sich die im Rahmen der Integrierten Deutsch-Französischen Studiengänge erworbenen nationalen Abschlüsse für die Erste Juristische Prüfung im sog. Schwerpunktbereichsstudium anerkennen lassen.


Kurzbeschreibung des Studieninhaltes

Der konsekutive Bachelor- und Masterstudiengang vermittelt im Bachelor „Deutsches und französisches Recht“ vertiefte Kenntnisse im französischen Recht und setzt im Master „Internationales Privatrecht und europäisches Einheitsrecht“ einen methodischen Schwerpunkt im internationalen Privatrecht und in der aktuellen Entwicklung eines europäischen Einheitsprivatrechts.

verliehener akademischer Grad der Heimathochschule

Master

verliehener akademischer Grad der Partnerhochschule

Den Abschluss der Partnerhochschule finden Sie auf der entsprechenden Partnerseite des Studiengangs

Anzahl der Semester an der Heimathochschule

8 Semester

Anzahl der Semester an der Partnerhochschule

2 Semester

Gesamtstudiendauer in Semestern

5 Jahre

Beginn des integrierten Studienganges

nach dem Abitur

Abschlussarbeit

Die Bachelorarbeit (auf Deutsch oder Französisch) wird im Zeitraum von 5 Wochen zwischen dem Studium in Frankreich und dem Masterstudium in Mainz geschrieben. Für die Masterarbeit wird ein Thema aus einem Feld des Masterstudiengangs gewählt und in einem Zeitraum von 4 Monaten bearbeitet. Die Arbeit wird in deutscher und französischer Sprache verfasst und wird sowohl in Deutschland als auch in Frankreich korrigiert.

Besonderheiten

• Mehrtägige Informationsfahrt nach Dijon

• Tandemprogramm

• Einführungsveranstaltungen

• gemeinsames rechtsvergleichendes Seminar für Deutsche und Franzosen

• Wohnheimplätze und Deutsch-Sprachkurse für Franzosen


Praktikum

Im Rahmen des deutsch-französischen integrierten Studiengangs müssen die Teilnehmer insgesamt 13 Wochen Praktika im Ausland ableisten. 4 Wochen entfallen dabei auf die Bachelor-Phase vor dem Auslandsaufenthalt. Grundsätzlich gilt, dass für ein Praktikum alle Stellen geeignet sind, die auch vom JPA anerkannt werden. Als Praktikum anerkannt werden in der Regel eine qualifizierende Tätigkeit u.a. bei Gericht, Verwaltungsbehörde, Rechtsanwälte und Notare. Die Betreuung des Praktikums muss laut JPA durch einen Volljuristen erfolgen und einen genügenden Praxisbezug haben. Es wird empfohlen, das Praktikum in Frankreich zu absolvieren; ein Praktikum an einer anderen frankophonen Stelle (z.B. Belgien, Luxemburg) ist jedoch gemäß den Regelungen der DFH möglich. Die Praktika müssen laut JPA in der vorlesungsfreien Zeit der Universität, an der sie gerade studieren, abgeleistet werden.

Studienvoraussetzungen

Es werden das Abitur und ein Nachweis über ausreichende Französischkenntnisse (durch Abiturzeugnis oder Test am Fachbereich) vorausgesetzt. Für den Masterstudiengang muss zusätzlich ein Bachelorabschluss im Fach Rechtswissenschaft oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland nachgewiesen werden.


Zulassungsverfahren

Die Plätze werden nach NC bzw. Wartezeit vergeben.


Bewerbungsfrist

Für den Studiengang Deutsches und französisches Recht: 15.1. und 15.7., für den Master im Internationalen Privatrecht und europäischen Einheitsrecht: 15.5. und 15.11.

Sprachvorbereitung

Sprachliche Vorbereitung erfolgt in Sprachkursen zum fachspezifischen Französisch, in Methodenkursen und einem Intensivkurs zur französischen Methodik


Erforderliche Sprachkenntnisse

Gute Französischkenntnisse


Für den Inhalt des Studienführers online trägt die DFH keine Haftung.

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