Double Degree Studiengang in Deutsch-Französisches Recht
Hochschule
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Hochschultyp
Universität
Partnerhochschule/n
Université de Strasbourg
Programmbeauftragte_r
Tel: +49 (0)761 2027 9800
E-Mail: matthias.jestaedt(at)jura.uni-freiburg.de
WWW: https://www.jura.uni-freiburg.de/de/zusatzprogramme/doppelmaster-deutsch-franzoesisches-recht
Ansprechpartner_in
Charlotte Willmann
Tel: +49 (0)761 2032 185
E-Mail: international(at)jura.uni-freiburg.de
Fachrichtung
Deutsch-Französisches Recht, RechtswissenschaftenStudienart
MasterBeginn des integrierten Studienganges
erster berufsqualifizierender Abschluss bzw. drittes Hochschulsemester im integrierten StudiengangSemesterbeitrag o. Studiengebühr an deutscher Hochschule
155 Euro VerwaltungsgebührenStudiengang
Double Degree Studiengang in Deutsch-Französisches RechtStudienverlauf
Es gibt die Möglichkeit den Studiengang nach dem dritten Hochschulsemester zu beginnen, wobei neben der französischen Rechtsschule jeweils ein Jahr in Freiburg bzw. Straßburg verbracht werden. Ebenso ist dies zu einem späteren Zeitpunkt möglich, bspw. nach Abschluss des Schwerpunktbereichsstudiums bzw. nach Beendigung des ersten Staatsexamens.
Kurzbeschreibung des Studieninhaltes
Der Studiengang Master of Laws Deutsch-Französisches Recht bietet die einzigartige Chance, in einer der Herzkammern Europas, in unmittelbarer Nähe zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und zum Europäischen Parlament, zu studieren und europäische Luft zu atmen. Gemeinsam mit zehn Studierenden der Université de Strasbourg durchlaufen die zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ein zweijähriges Masterprogramm in Straßburg und in Freiburg, mit dessen Abschluss sie in Straßburg einen Master 2 und in Freiburg einen LL.M erwerben. Mit den zwölf „mention“ in Straßburg und den zehn Schwerpunktbereichen in Freiburg können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Spezialisierung in der gesamten Bandbreite der juristischen Fächer erwerben. In ihrer Masterarbeit erlangen die Studierenden einen vertieften Einblick in die wissenschaftliche Arbeit im deutsch-französischen Rechtsvergleich oder erleben in einem Masterpraktikum eine der vielfältigen Möglichkeiten der Arbeit in internationalen Organisationen, Kanzleien oder Einrichtungen.verliehener akademischer Grad der Heimathochschule
Masterverliehener akademischer Grad der Partnerhochschule
Den Abschluss der Partnerhochschule finden Sie auf der entsprechenden Partnerseite des StudiengangsAnzahl der Semester an der Heimathochschule
2Anzahl der Semester an der Partnerhochschule
2Gesamtstudiendauer in Semestern
4Beginn des integrierten Studienganges
erster berufsqualifizierender Abschluss bzw. drittes Hochschulsemester im integrierten StudiengangBesonderheiten
Die Besonderheiten des Doppelmasters im Überblick:
– Studium in unmittelbarer Nähe zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Europäischen Parlament
– finanzielle Förderung durch den DFH und Erasmus+
– umfassender Einblick in zwei Rechtssysteme mit zahlreichen Spezialisierungsmöglichkeiten
– gemeinsames Studieren mit Studierenden der Partnerhochschule
Praktikum
erfolgen in eigenverantwortlicher OrganisationStudienvoraussetzungen
Für das Kontaktstudium Abschluss von mindestens 3. Fachsemestern im juristischen Staatsexamesstudiengang; Für das Graduiertenstudium eine Gesamtnote von mindestens 6,5 Punkten. Für die weiteren Studienvoraussetzungen besuchen Sie bitte die Seite des Studiengangs.
Zulassungsverfahren
Das Auswahlverfahren findet in zwei Stufen statt. Zunächst wird anhand der eingegangenen Bewerbungen eine Rangliste aufgrund der Auswahlkriterien Gesamtnote, Motivationsschreiben und Französischkenntnisse gebildet. Die geeigneten Bewerberinnen und Bewerber werden dann zu einem Vorstellungsgespräch in deutscher und französischer Sprache eingeladen, in dem sie ihre Motivation für das Masterprogramm darlegen sollen.
Bewerbungsfrist
Für das Kontaktstudium ist die Bewerbungsfrist der 28. Februar; für das Studium nach dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss ist die Frist der 31. Mai.Erforderliche Sprachkenntnisse
Für das Kontaktstudium sind Französischkenntnisse auf dem Niveau B2/C1 erforderlich; für die Bewerbung mit abgeschlossenem ersten Staatsexamen erfordert es das C1-Niveau.
Für den Inhalt des Studienführers online trägt die DFH keine Haftung.