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Studien des deutschen und französischen Rechts (ZSDFR)

Hochschule

Universität des Saarlandes

Hochschultyp

Universität

Fachbereichsadresse

CJFA Campus . Geb. B.4. 1
66123 Saarbrücken

Partnerhochschule/n

Université de Strasbourg


Programmbeauftragte_r

Fachrichtung

Deutsch-Französisches Recht, Rechtswissenschaften

Studienart

Sonstiges (BA-Niveau)

Beginn des integrierten Studienganges

nach dem Abitur

Semesterbeitrag o. Studiengebühr an deutscher Hochschule

203 Euro pro Semester

Studiengang

Studien des deutschen und französischen Rechts (ZSDFR)

Studienverlauf

An der Universität des Saarlandes besteht bereits seit 1955 die Möglichkeit, französisches Recht am Centre Juridique Franco-Allemand (CJFA) zu studieren. Die Studenten werden dabei in zwei Gruppen aufgeteilt (Variante A und B). Die Studierenden der Variante A sind in der Regel französische Abiturienten, die von der Université de Strasbourg nach Saarbrücken ausgesandt wurden und zum Ziel haben die französische Aufnahmeprüfung, beispielsweise für die Rechtsanwalts- oder Richterlaufbahn abzulegen.

Die Studierenden der Variante B haben ihr Abitur in der Regel in Deutschland abgeschlossen und streben die deutsche Zulassung zur juristischen Berufswelt an (erste und zweite juristische Staatsprüfung). Die Studierenden aller Varianten besuchen grundsätzlich die gleichen Fächer im deutschen wie auch im französischen Recht. Aufgrund der unterschiedlichen beruflichen Zielsetzungen absolvieren die Studierenden der Variante A allerdings zusätzliche Pflichtfächer im französischen Recht, wohingegen die Studierenden der Variante B Vertiefungsfächer im deutschen Recht besuchen.

 

Alle Studierenden absolvieren zunächst zwei Studienjahre in Saarbrücken, um anschließend das dritte Jahr an der Université de Strasbourg zu verbringen.


Kurzbeschreibung des Studieninhaltes

Ein Studium am CJFA in der Variante B umfasst ein reguläres rechtswissenschaftliches Studium zur Vorbereitung auf die erste juristische Staatsprüfung. Die Studierenden der Variante B besuchen alle Pflichtfächer und Arbeitsgemeinschaften. Zusätzlich zu diesem regulären rechtswissenschaftlichen Studium nehmen die Studierenden an französischen Vorlesungen teil. Ein Studium am CJFA in der Variante A umfasst ein reguläres rechtswissenschaftliches Studium zur Vorbereitung auf die französische Licence en droit. Die Studierenden dieser Variante besuchen alle Pflichtfächer und Arbeitsgemeinschaften der Licence. Zusätzlich nehmen die Studierenden an den deutschen Hauptfächern teil.   Die Studenten erhalten damit nicht nur die Ausbildung, die sie auch in einem rein nationalen Studiengang des jeweiligen Landes absolvieren könnten, sondern zusätzlich einen Abschluss im Recht des Partnerlandes.

verliehener akademischer Grad der Heimathochschule

Sonstiges (BA-Niveau)

verliehener akademischer Grad der Partnerhochschule

Den Abschluss der Partnerhochschule finden Sie auf der entsprechenden Partnerseite des Studiengangs

Anzahl der Semester an der Heimathochschule

4

Anzahl der Semester an der Partnerhochschule

2

Gesamtstudiendauer in Semestern

6 Semester

Beginn des integrierten Studienganges

nach dem Abitur

Studienvoraussetzungen

Abitur


Zulassungsverfahren

Die Zulassungen zum integrierten Studiengang erfolgen durch eine Auswahlkommission, die sich aus einem Vertreter der Université de Strasbourg und einem Vertreter des CJFA zusammensetzt. Die Kommission kann zur Ermittlung der Sprachkenntnisse und der Motivation der Bewerber ein Aufnahmegespräch anordnen. Die Noten der letzten beiden Schuljahre sind für die Zulassung zur Variante A relevant (jährliche Durchschnittsnote + Sprachkenntnisse). Dementgegen ist für die Zulassung zur Variante B das Abiturzeugnis entscheidend (Abiturnote + Note in Französisch).

 

Es werden jedes Jahr für das erste Studienjahr 30 Studierende zugelassen. Im Rahmen des integrierten Studiengangs werden grundsätzlich 15 Bewerber als Studierende für die Variante A und 15 Bewerber für die Variante B angenommen.


Bewerbungsfrist

Aufgrund des Admission Postbac-Verfahrens ist die Bewerbungsfrist für die Variante A bereits der 15. Mai eines Jahres, das heißt noch bevor die Abitur-Ergebnisse vorliegen. Die Bewerbungsfrist für die Variante B ist der 15. Juli.

Sprachvorbereitung

Das CJFA ist die einzige juristische Einrichtung, die jede Woche sieben französische Dozenten empfängt und wöchentliche AGs und Tutorien im französischen Recht mit den gleichen Rahmenbedingungen anbietet, wie eine französische rechtswissenschaftliche Fakultät. Die Vorbereitung auf den Studienaufenthalt im Ausland erfolgt somit über vier Semester. Mit jedem Semester verbessert sich nicht nur die juristische sondern auch die allgemeine Sprachkenntnis. Gegen Ende des vierten Semesters beherrschen die Studierenden die jeweilige Fremdsprache auf einem sehr hohen Niveau. Die Studierenden lernen die französische Rechtssprache und Methodik, da sie von Beginn ihres Studiums zusammen mit ihren französischen Kommilitonen die französischen Veranstaltungen besuchen. Die Gastdozenten aus der französischen Universität halten in Saarbrücken die gleichen Vorlesungen wie in Frankreich, was den deutschen Studierenden einen Einblick in die französische Denk- und Unterrichtsweise gibt. Während in der deutschen Ausbildung vor allem auf die Vermittlung der Subsumtions- und Falllösungstechnik Wert gelegt wird, muss innerhalb der französischen Ausbildung auch das Verfassen von Aufsätzen, Urteils- und Gesetzeskommentaren erlernt werden.


Erforderliche Sprachkenntnisse

Der Zugang zum integrierten Studiengang setzt Kenntnisse der Partnersprache auf einem Niveau voraus, welches es ermöglicht, den an der jeweiligen Fakultät in der deutschen oder französischen Sprache vorgesehenen Lehrveranstaltungen zu folgen (in der Regel: Deutsch als erste Fremdsprache im Baccalauréat oder Französisch als Leistungsfach im Abitur). Die Studierenden, die weder eine deutsche, noch eine französische Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, müssen die Kenntnis der beiden Sprachen gemäß den Regelungen der Universität des Saarlandes nachweisen.


Für den Inhalt des Studienführers online trägt die DFH keine Haftung.

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