Europäischer Jurist

Europäischer Jurist

3 Abschlüsse in nur 5 Jahren Studium: deutsches Staatsexamen, französischer Master, britischer LLM Englische und Französische Rechtssprache vor Ort erlernen; Schwerpunktausbildung mit europäischen und auslandsrechtlichen Inhalten im Privatrecht, Wirtschafts-, Öffentlichen oder Strafrecht; Verknüpfung zu angrenzenden Disziplinen und Vermittlung von Schlüsselqualifikationen.

Deutsches und französisches Recht (LL.B) / Internationales Privatrecht und europäisches Einheitsrecht (LL.M)

Der konsekutive Bachelor- und Masterstudiengang vermittelt im Bachelor „Deutsches und französisches Recht“ vertiefte Kenntnisse im französischen Recht und setzt im Master „Internationales Privatrecht und europäisches Einheitsrecht“ einen methodischen Schwerpunkt im internationalen Privatrecht und in der aktuellen Entwicklung eines europäischen Einheitsprivatrechts.

Nationales und europäisches Wirtschaftsrecht

Der Studiengang vermittelt Grundkenntnisse im deutschen, französischen und europäischen Recht und soll die Studierenden befähigen, Wissen aus verschiedenen Fachgebieten zu integrieren und auf komplexe Fragestellungen anzuwenden.

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