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Deutsches und französisches Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht

Hochschule

Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Hochschultyp

Universität

Fachbereichsadresse

Juristische Fakultät - Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung
Universitätstraße 1 Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung
40225 Düsseldorf

Partnerhochschule/n

CY Cergy Paris Université

Fachbereichsadresse
Faculté de droit
33 Boulevard du Port
95011 Cergy-Pontoise Cedex


Programmbeauftragte_r

Ansprechpartner_in

Mareike Wagner
Tel: 0211 81 10621
E-Mail: dfs-ak(at)hhu.de

Fachrichtung

Deutsch-Französisches Recht, Rechtswissenschaften

Studienart

Sonstiges (MA-Niveau)

Beginn des integrierten Studienganges

Licence und deutsche Zwischenprüfung oder vergleichbare Qualifikationen

Semesterbeitrag o. Studiengebühr an deutscher Hochschule

Nein

Studiengang

Deutsches und französisches Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht

Studienverlauf

1. Studienjahr: Gemeinsames Studium als deutsch-französische Studiengruppe an der CY Cergy Paris Université, parallel im deutschen und französischen Recht in der jeweiligen Landessprache, mit Schwerpunkt der Ausbildung im französischen Recht

 

Zwischen den Studienjahren: zwei Praktika (jeweils sechs Wochen in Deutschland und Frankreich)

 

2. Studienjahr: Gemeinsames Studium als deutsch-französische Studiengruppe an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, parallel im deutschen und französischen Recht in der jeweiligen Landessprache, mit Schwerpunkt der Ausbildung im deutschen Recht


Kurzbeschreibung des Studieninhaltes

Der Studienkurs bietet während des gesamten Studiums eine durchgehende parallele Ausbildung im deutschen und französischen Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht . Diese Ausbildung ist rechtsvergleichend und lässt den Studierenden die Wahl, ihren Schwerpunkt im Gesellschafts- oder Arbeitsrecht zu setzen. Er schließt ab mit dem Erwerb des französischen „Master 2 mention droit de l’entreprise“ (CY Cergy Paris Université) und der deutschen Schwerpunktbereichsprüfung, die 30% der ersten juristischen Prüfung (früher: 1. Staatsexamen) ausmacht, sowie dem deutschen Hochschulzertifikat „Integriertes Aufbaustudium im deutschen und französischen Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf)".

verliehener akademischer Grad der Heimathochschule

Sonstiges (MA-Niveau)

verliehener akademischer Grad der Partnerhochschule

Den Abschluss der Partnerhochschule finden Sie auf der entsprechenden Partnerseite des Studiengangs

Anzahl der Semester an der Heimathochschule

2

Anzahl der Semester an der Partnerhochschule

2

Gesamtstudiendauer in Semestern

4

Beginn des integrierten Studienganges

Licence und deutsche Zwischenprüfung oder vergleichbare Qualifikationen

Abschlussarbeit

Französische Masterarbeit als Bestandteil des „Master 2“ über ca. 3 Monate; deutsche häusliche Arbeit im Schwerpunktbereich über vier Wochen

Besonderheiten

– Gemeinsame deutsch-französische Studiengruppe während des gesamten Studiums

– Durchgängige parallele Ausbildung in beiden Rechten in der jeweiligen Landessprache sowie spezielle rechtsvergleichende Lehrveranstaltungen („Atelier juridique“)

– Praxisbezug durch zwei jeweils sechswöchige Pflichtpraktika in beiden Partnerländern

– Forschungsbezug durch zwei wissenschaftliche Arbeiten (französische mémoire und deutsche häusliche Arbeit im Schwerpunktbereich)


Praktikum

Zwischen dem ersten und dem zweiten Studienjahr: zwei Praktika (jeweils sechs Wochen in Deutschland und Frankreich bei einer Anwaltskanzlei, einem Gericht, einem Unternehmen oder einer Gewerkschaft)

Studienvoraussetzungen

Licence und deutsche Zwischenprüfung oder vergleichbare Qualifikationen


Zulassungsverfahren

Erforderlich ist eine schriftliche Bewerbung bei der jeweiligen Hochschule, die neben den persönlichen Daten eine Begründung für die Wahl des Studiengangs (Motivation) enthält; diese Motivation ist in deutscher und französischer Sprache abzufassen und soll einen Umfang von jeweils 1 Seite DIN A4 haben; außerdem Kopien der Zeugnisse der licence und der deutschen Zwischenprüfung (bzw. vergleichbarer Qualifikationen). Nach Auswertung der eingegangenen Bewerbungsunterlagen beim Programmbeauftragten, erfolgt auf Einladung ein Auswahlgespräch in deutscher und französischer Sprache.


Bewerbungsfrist

Jeweils der 15. Juni

Sprachvorbereitung

Wegen der Voraussetzung der erfolgreichen Teilnahme am deutsch-französischen Grundstudienkurs (S02-5) oder einer vergleichbaren Qualifikation nicht erforderlich.


Erforderliche Sprachkenntnisse

Sehr gute deutsche und französische Sprachkenntnisse


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