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Im Fall einer Wiederholung des Studienjahrs muss der Studierende die erhaltene Mobilitätsbeihilfe nicht zurückzahlen. Wird das wiederholte Studienjahr im Dritt- oder Partnerland absolviert, kann er erneut Mobilitätsbeihilfe erhalten. Hat der Studierende die Möglichkeit einer Wiederholung und verweigert diese, handelt es sich um einen endgültigen Abbruch des Studiengangs, was eine Rückzahlungsverpflichtung der erhaltenen Mobilitätsbeihilfe nach sich […]
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Die Vergabe der Mobilitätsbeihilfe ist unabhängig von der Nationalität. Um eine Mobilitätsbeihilfe der DFH zu erhalten, muss der Studierende an einem von der DFH geförderten Studiengang teilnehmen, ordnungsgemäß für das laufende Studienjahr bei der DFH eingeschrieben sein und sich in der Auslandsphase im Partner- bzw. im Drittland befinden. Achtung! Bei Drittlandkooperationen wählen die Studierenden aus […]
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Wie muss für die Überweisung des Geldes verfahren werden? Erfolgt die Überweisung der Mobilitätsbeihilfe eines französischen Studierenden auf ein deutsches oder auf ein französisches Konto? Muss man bei Ankunft in Deutschland / Frankreich ein Konto eröffnen? Die DFH überweist die Mobilitätsbeihilfe an die Heimathochschulen der Studierenden. Danach wird diese von den Hochschulen an die Studierenden […]
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Zwischen September und November des laufenden akademischen Jahres schließt die DFH Zuwendungsverträge mit ihren Partnerhochschulen. Sobald der Zuwendungsvertrag der DFH ordnungsgemäß vervollständigt und unterschrieben vorliegt, kann der entsprechende Betrag für die Mobilitätsbeihilfen an die betreffende Hochschule überwiesen werden. Danach obliegt es der Hochschule, diese Mobilitätsbeihilfen an die betreffenden Studierenden auszuzahlen. Die Auszahlung muss grundsätzlich innerhalb […]
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Ab dem akademischen Jahr 2018/2019 beträgt die Mobilitätsbeihilfe 300€* pro Monat, pro Studierende für maximal 80 Studierende aus der deutschen und der französischen Hochschule pro Studiengang, pro akademischem Jahr – alle Jahrgänge inbegriffen. Die Mobilitätsbeihilfe wird für maximal 10 Monate pro akademischem Jahr bewilligt. * Dieser Betrag wird jedes Jahr vom Hochschulrat neu festgelegt.
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Die Beantragung der Mobilitätsbeihilfe erfolgt unmittelbar durch den Studierenden auf dem Einschreibeformular der DFH in der entsprechenden Rubrik. Der Antrag muss vom Programmbeauftragten mit Hilfe eines speziellen Formulars für die gesamten Studierenden eines Studiengangs bestätigt werden. Folglich müssen sich die Studierenden bei ihrem Programmbeauftragten vergewissern, dass ihr Antrag für das betreffende Studienjahr validiert wurde.
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Nein, die Mobilitätsbeihilfe der DFH muss man nach erfolgreichem Abschluss des Studiums nicht zurückzahlen.
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TIME-Studierende können eine Mobilitätsbeihilfe von der DFH bekommen, wenn sie in einem von der DFH geförderten Studiengang sowie bei der DFH eingeschrieben sind und wenn sie sich in der Auslandsphase (obligatorischer Studienaufenthalt oder Pflichtpraktikum) im Partnerland befinden. *TIME: „Top Industrial Managers for Europe”
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Studierende können eine Mobilitätbeihilfe der DFH erhalten, wenn sie ein von der Studienordnung des integrierten Studiengangs vorgesehenes Pflichtpraktikum absolvieren und wenn dieses Praktikum im Partnerland (bzw. bei trinationalen Kooperationen im Drittland) absolviert wird.
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Indem der Studierende das Einschreibeformular der DFH validiert, hat er Kenntnis davon erhalten, dass im Falle eines Abbruchs des Studiengangs eine vollständige oder teilweise Rückzahlung der Mobilitätsbeihilfe verlangt werden kann.Er ist also eine Verpflichtung eingegangen. Im Falle einer Weigerung muss er mit Regressforderungen der Heimatuniversität rechnen. Man kann jedoch ein Schreiben an den Präsidenten der […]