FAQ » Kriterien

Das Auswahlverfahren wird von den Hochschulen gemeinsam festgelegt und ist je nach Studiengang unterschiedlich. Dabei kann es sich um eine Dossier-Übermittlung oder eine Auswahl durch eine gemeinsame Auswahlkommission handeln. Entsprechend den Zulassungsregelungen der aufnehmenden Hochschule ist somit jede Hochschule für die Auswahl der Studienbewerber verantwortlich und kann ihre Auswahlkriterien nach eigenem Ermessen festlegen: Sprachniveau, Fachkenntnisse, Motivation, Studienleistungen…

Nein, die Mobilitätsbeihilfe der DFH muss man nach erfolgreichem Abschluss des Studiums nicht zurückzahlen.

Im Falle einer negativen Evaluation des Studiengangs gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Entweder war der Studierende zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der negativen Evaluation des Studiengangs (noch) nicht bei der DFH eingeschrieben. In diesem Fall kann er sich leider nicht mehr bei der DFH einschreiben und auch keine Mobilitätsbeihilfe erhalten
  2. Oder der Studierende war zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der negativen Evaluation des Studiengangs bereits bei der DFH eingeschrieben. In diesem Fall hat er Anspruch auf die Vertrauensschutzregelung. Jedoch gibt es zwei Optionen: Entweder hat der Studierende zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der negativen Evaluation des Studiengangs seine Auslandsphase noch nicht begonnen und kann nur im akademischen Jahr unmittelbar nach der Bekanntgabe der negativen Evaluation eine Mobilitätsbeihilfe erhalten; oder der Studierende hat zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der negativen Evaluation des Studiengangs seine Auslandsphase bereits begonnen und wird bis zum Ende seines Studiums von der DFH gefördert.

Jedenfalls muss der Studierende immer bei seinem Programmbeauftragten nachfragen, ob er eine Mobilitätsbeihilfe erhalten kann. Im Zweifelsfall können die Programmbeauftragten sich an die DFH wenden.

Um die Mobilitätsbeihilfe der DFH zu erhalten, muss man einen von der DFH geförderten integrierten Studiengang belegen (Ausnahme: Studiengänge im Einführungsjahr), ordnungsgemäß bei der DFH eingeschrieben sein und sich in der Auslandsphase befinden (Studienaufenthalt oder obligatorisches Praktikum im Partner- oder Drittland).

 

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