FAQ » Voraussetzungen

Die von der DFH bewilligten Mittel gelten nur für französische und deutsche Lehrveranstaltungen sowie für die Vorlesungen in der Drittlandsprache im Falle einer Drittlandkooperation. Je nach Fachrichtung kann in einem Studiengang auch das Erlernen einer weiteren Sprache vorgesehen sein.

Kann ich mit dem TestDaF-Zeugnis von einer Teilnahme an fachspezifischen Sprachkursen freigestellt werden?
Kann ich von einer Teilnahme an Sprachkursen freigestellt werden, wenn mein Niveau ausreichend ist?
Kann ich als AbiBac-Absolvent von einer Teilnahme an Sprachkursen freigestellt werden?

Die DFH fördert den Erwerb von Sprachkompetenzen durch die Bewilligung einer Zuwendung, die die Hochschulen im Sinne einer fachsprachlichen Vorbereitung verwenden können. Die Hochschulen müssen diese entsprechend der von der DFH eingeführten Richtlinien für die Verwendung von Zuwendungen verwenden. TestDaF- oder AbiBac-Absolventen werden in der Regel von den fachspezifischen Sprachkursen nicht freigestellt. Es liegt im Ermessen der Hochschule zu beurteilen, ob ein Studierender das entsprechende Sprachniveau für eine Freistellung besitzt.

Je nach Studiengang werden andere Sprachkenntnisse vorausgesetzt. Diese reichen von Schulkenntnissen bis zur sehr guten Beherrschung der Sprache des Partnerlandes. Meist werden die Sprachkenntnisse der Bewerber während des Auswahlverfahrens getestet.

Die DFH hat keine Altersgrenze für die Studierenden ihrer integrierten Studiengänge festgelegt. Da die Hochschulen für die Rekrutierung selbst zuständig sind, dürfen sie die Studierenden entsprechend ihrer eigenen Kriterien auswählen.

Die Partnerhochschulen der DFH übernehmen die Auswahl ihrer Kandidaten. Der Studierende hat zu entscheiden, ob er sich an der deutschen oder an der französischen Hochschule bewirbt. Sie können Ihren Studiengang sowohl in Deutschland als auch in Frankreich beginnen, abhängig von der Hochschule, an der Sie aufgenommen wurden.

Sie müssen sich an die für die Anerkennung von Abschlüssen zuständigen Stellen wenden:

  • Kultusministerkonferenz (www.kmk.org) für Deutschland
  • Ministère de l’Éducation nationale (www.education.gouv.fr) für Frankreich.

Wir raten Ihnen ebenfalls, sich an das Auslandsamt Ihrer Universität zu wenden.

Man kann seine Schulbildung in einem anderen Land absolviert haben, vorausgesetzt, dass die Schulbildung / Ausbildung zu einem Abschluss führte, der in Deutschland und Frankreich anerkannt wird.

Bei der Erteilung eines Visums für Studierende nicht-europäischer Nationalität kann die Mobilitätsbeihilfe der DFH genauso wie ein anderer Finanzierungsnachweis akzeptiert werden. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an das Studierendensekretariat der DFH (einschreibung(at)dfh-ufa.org), um das entsprechende Dokument zu erhalten.

Die Studierenden müssen die oft von Studiengang zu Studiengang abweichenden Regeln der Hochschule, an der sie sich beworben haben, im Hinblick auf das Auswahlverfahren erfüllen.

Weiterführende Informationen zu den jeweiligen Auswahlverfahren finden Sie im „Studienführer online“.

Die Vergabe der Mobilitätsbeihilfe ist unabhängig von der Nationalität. Um eine Mobilitätsbeihilfe der DFH zu erhalten, muss der Studierende an einem von der DFH geförderten Studiengang teilnehmen, ordnungsgemäß für das laufende Studienjahr bei der DFH eingeschrieben sein und sich in der Auslandsphase im Partner- bzw. im Drittland befinden.

Achtung! Bei Drittlandkooperationen wählen die Studierenden aus dem Drittland bei ihrer Einschreibung die deutsche oder französische Hochschule als Heimathochschule und können nur eine Mobilitätsbeihilfe erhalten, wenn sie sich im Partnerland befinden (Deutschland oder Frankreich je nach Heimathochschule). Sie können jedoch keine Mobilitätsbeihilfe erhalten, wenn sie sich im Drittland befinden.

Die DFH zählt derzeit über 6.000 Studierende mit 40 verschiedenen Nationalitäten. Die meisten eingeschriebenen Studierenden sind deutscher, französischer oder deutsch-französischer Nationalität.

Für die Einschreibung in einen deutsch-französischen Studiengang muss man nicht die deutsche oder französische Staatsangehörigkeit besitzen. Man muss sich jedoch an einer deutschen oder französischen Partnerhochschule der DFH einschreiben. Die Einschreibemodalitäten sind für alle Studierenden der DFH identisch: Die obligatorische online-Einschreibung muss zwischen dem 2. Mai und dem 30. September eines jeden Jahres N für das akademische Jahr N / N+1 erfolgen.

[COOKIE_NOTICE]