Bei der DFH ist das Amt des/der künftigen französischen Vizepräsidenten/-in zu besetzen

Bei der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) ist zum 01.01.2020 das Amt des/der

französischen Vizepräsidenten/-in
(und späteren Präsidenten/-in)

zu besetzen. Nach zweijähriger Vizepräsidentschaft wird er/sie nach jetzigem Zeitplan zum 01.01.2022 für weitere zwei Jahre das Amt des/der Präsidenten/-in übernehmen. Das Gesamtmandat beträgt vier Jahre und endet am 31.12.2023, einmalige Wiederwahl ist möglich.

Zusammen mit dem 2020/2021 amtierenden deutschen Präsidenten bildet der/die französische Vizepräsident/-in das Präsidium der DFH. Das Präsidium wird von den Mitgliedshochschulen der DFH auf Vorschlag des Hochschulrats gewählt.

Die DFH ist ein Verbund von rund 190 Hochschulen aus Deutschland und Frankreich, die integrierte binationale und trinationale Studiengänge und Doktorandenkollegs durchführen. Verwaltungssitz ist Saarbrücken.

Aufgabengebiet:
Gemäß dem Weimarer Abkommen unterstützt der/die Vizepräsident/-in den/die Präsidenten/-in bei der Umsetzung der Politik der DFH im Rahmen der Beschlüsse des Hochschulrats. Nach außen wird die DFH vom Präsidenten/von der Präsidentin vertreten. Das Präsidium verfügt über ein Sekretariat, das von einem Generalsekretär geleitet wird.

Anforderungen:
Als französische/-r Vizepräsident/-in kann gewählt werden, wer

  • Aktivitäten als Hochschullehrer/-in nachweisen kann und
  • über Erfahrungen in der Leitung einer Hochschule oder einer Hochschuleinrichtung sowie
  • über Erfahrungen in der Entwicklung internationaler Kooperationsvorhaben verfügt,
  • die Fähigkeit zur Entwicklung innovativer Ansätze und zum interkulturellen Management im
    Rahmen der deutsch-französischen Zusammenarbeit besitzt,
  • die deutsche Sprache ausreichend beherrscht,
  • über gute Kenntnisse der deutschen und französischen Hochschulsysteme und deren
    institutionellem Umfeld verfügt und
  • an einer französischen Hochschule tätig ist.

 

Als Vizepräsident/-in ist die Anwesenheit am Sitz der DFH in Saarbrücken an einem Tag pro Woche wünschenswert, als Präsident/-in an zwei Tagen pro Woche.

Die beiden Präsidiumsmitglieder erhalten von der DFH die Erstattung der Kosten für Reisen und Aufenthalte in Verbindung mit ihrer Tätigkeit sowie eine angemessene Aufwandsentschädigung.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden erbeten bis zum 15. Dezember 2018 (Posteingang) an den Vorsitzenden des Wahlvorstandes der Deutsch-Französischen
Hochschule, Villa Europa, Kohlweg 7, 66123 Saarbrücken.

Auskunft erteilt Herr Generalsekretär Dr. Jochen Hellmann (Wahlleiter), Tel.: +49 (0) 681 938 12 103 oder per E-Mail: hellmann(at)dfh-ufa.org.

Unsere Datenschutzbestimmungen sind unter folgendem Link zu lesen: https://www.dfh-ufa.org/datenschutz/

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