Eine Praktikumsvereinbarung ist ein rein französisches und in Deutschland wenig bekanntes Konzept. Die Praktikumsvereinbarung ist ein vertragliches Dokument, durch das die für den Studierenden verantwortliche Heimathochschule diesen – mit seiner Zustimmung – auf Zeit einem Dritten (das empfangende Unternehmen oder die empfangende Einrichtung) anvertraut. Dieses Unternehmen bzw. diese Einrichtung übernimmt dadurch in begrenztem Rahmen einen Teil dieser Verantwortung, nach Maßgabe der für Praktika geltenden Gesetze und Vorschriften.
Eine Praktikumsvereinbarung legt die Rechte und Pflichten der Beteiligten und die ihr zu Grunde liegenden gemeinsamen und individuellen Verantwortungen fest. Sie gibt so die Rechte und Pflichten der drei beteiligten Parteien vor und präzisiert insbesondere die Absicherung des Praktikanten / der Praktikantin in Bezug auf Arbeitsunfälle und auf die zivile Haftung.