Home » FAQ » Bekommt man die Mobilitätsbeihilfe während der Gesamtdauer des Studiums?
Die Studierenden bekommen die Mobilitätsbeihilfe nur während des/der obligatorischen Aufenthalte/s im Partner- bzw. im Drittland, sei es im Rahmen des Studiums oder eines Pflichtpraktikums gemäß der Studienordnung.