Die Anerkennung / Äquivalenz der Diplomarbeit oder der Magisterarbeit* in Frankreich muss in der gemeinsamen Studien- und Prüfungsordnung des Programms oder in der bestehenden Kooperationsvereinbarung zwischen der französischen und deutschen Partnerhochschule geregelt sein.
*Ein Magisterabschluss ist mit einem französischen D.E.A. vergleichbar und nicht mit einer maîtrise.