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Deutsches und Französisches Recht

Hochschule

Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Hochschultyp

Universität

Fachbereichsadresse

Juristische Fakultät
Universitätstraße 1, Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung
40225 Düsseldorf

Partnerhochschule/n

CY Cergy Paris Université

Fachbereichsadresse
Faculté de droit, Site des Chênes
33, boulevard du port
95000 Cergy-Pontoise


Ansprechpartner_in

Swenja Heise
Tel: +49-(0)2 11 81 10 62 1
E-Mail: dfs-gk(at)hhu.de

Karin Weyers
Tel: +49 (0) 211 / 81 - 11321
E-Mail: karin.weyers(at)hhu.de

Fachrichtung

Deutsch-Französisches Recht , Rechtswissenschaften

Studienart

Sonstiges (BA-Niveau)

Beginn des integrierten Studienganges

nach dem Abitur

Semesterbeitrag o. Studiengebühr an deutscher Hochschule

Semesterbeitrag in Höhe von ca. 320 €, keine Studiengebühren

Studiengang

Deutsches und Französisches Recht

Studienverlauf

• 1. Studienjahr: Studium an der jeweiligen Heimatfakultät mit dem Schwerpunkt auf der Ausbildung im jeweiligen Heimatrecht und der Vorbereitung auf das Partnerland

• 2. Studienjahr: gemeinsames Studium als deutsch-französische Studiengruppe an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf mit dem Schwerpunkt auf der Ausbildung im deutschen Recht und den zum Erwerb der deutschen Zwischenprüfung erforderlichen Veranstaltungen

• 3. Studienjahr: gemeinsames Studium als deutsch-französische Studiengruppe an der CY Cergy Paris Université mit dem Schwerpunkt auf den zum Erwerb der französischen licence erforderlichen Veranstaltungen

• Intensivsprachkurse vor dem 1. Studienjahr und vor den Auslandsphasen; Studienreisen in das jeweilige Partnerland zwischen dem 1. und 2. Semester; Praktika zu Beginn des 2. und 3. sowie zum Ende des 3. Studienjahres

• Am Ende des 3. Studienjahres wird das Grundstudium durch ein Abschlusstreffen der Lehrenden und aller Studierenden beendet. Es dient dem Erfahrungsaustausch hinsichtlich der Praktika, der Evaluierung des Studienganges und der Abschlusszertifizierung.


Kurzbeschreibung des Studieninhaltes

Der Studienkurs bietet von Studienbeginn an eine durchgehende parallele umfassende Ausbildung im deutschen und französischen Recht (Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht) in der jeweiligen Landessprache zum Erwerb der französischen „licence mention droit“ der CY Cergy Paris Université und der deutschen juristischen Zwischenprüfung sowie des deutschen Hochschulzertifikats „Integrierte licence im deutschen und französischen Recht (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf). Ab dem zweiten Studienjahr bilden die deutschen und französischen Studierenden eine gemeinsame binationale Studiengruppe in Düsseldorf (2. Jahr) und Cergy-Pontoise (3. Jahr).

verliehener akademischer Grad der Heimathochschule

Licence

verliehener akademischer Grad der Partnerhochschule

Den Abschluss der Partnerhochschule finden Sie auf der entsprechenden Partnerseite des Studiengangs

Anzahl der Semester an der Heimathochschule

4

Anzahl der Semester an der Partnerhochschule

2

Gesamtstudiendauer in Semestern

6

Beginn des integrierten Studienganges

nach dem Abitur

Abschlussarbeit

keine

Besonderheiten

– Durchgängige parallele Ausbildung in beiden Rechten in der jeweiligen Landessprache sowie spezielle rechtsvergleichende Lehrveranstaltungen („Débat juridique“)

– Gemeinsame deutsch-französische Studiengruppe ab dem 2. Studienjahr

– Praxisbezug durch drei Pflichtpraktika im Partnerland

– An den Grundstudienkurs kann der zweijährige Aufbaustudienkurs mit dem Doppelabschluss des französischen „Master 2“ und der deutschen Schwerpunktbereichsprüfung, die 30% der ersten juristischen Prüfung (früher: 1. Staatsexamen) ausmacht, sowie einem deutschen Hochschulzertifikat angeschlossen werden.


Praktikum

Zu Beginn des 2. Studienjahres (August/September) einmonatiges Praktikum bei einer Anwaltskanzlei für deutsche Studierende in Frankreich und für französische Studierende in Deutschland • zu Beginn des 3. Studienjahres (August/September) einmonatiges Praktikum bei einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde für deutsche Studierende in Frankreich und für französische Studierende in Deutschland; • am Ende des 3. Studienjahres (Juni und Juli) zweimonatiges Praktikum bei einem Fachanwalt, einem Unternehmen, einer Gewerkschaft oder einem Arbeitgeberverband für deutsche Studierende in Frankreich und für französische Studierende in Deutschland

Studienvoraussetzungen

• Düsseldorf: Abitur etc. (allgemeine Hochschulreife) und gute französische Sprachkenntnisse • Cergy-Pontoise: Baccalauréat und gute deutsche Sprachkenntnisse


Zulassungsverfahren

Erforderlich ist eine schriftliche Bewerbung bei der jeweiligen Hochschule, die neben den persönlichen Daten eine Begründung für die Wahl des Studiengangs (Motivation) enthält; diese Motivation ist in deutscher und französischer Sprache abzufassen und soll einen Umfang von jeweils 1 Seite DIN A4 haben; außerdem Abiturzeugnis, soweit bereits vorhanden, oder Schulzeugnisse der letzten drei Jahre (auf einem Gymnasium, einem lycée etc.). Nach Auswertung der eingegangenen Bewerbungsunterlagen beim Programmbeauftragten erfolgt auf Einladung ein Auswahlgespräch in deutscher und französischer Sprache. Für Studierende, die sich in Düsseldorf bewerben, ist außerdem eine Bewerbung zum Jura-Studium über das Studierendensekretariat der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf zwingend erforderlich. Die Bewerbung in Düsseldorf kann auch per E-Mail erfolgen.


Bewerbungsfrist

Düsseldorf: jeweils der 15. Juli, Cergy-Pontoise: k. A.

Sprachvorbereitung

Intensivsprachkurse vor dem 1. Studienjahr und vor dem Auslandsphasen; sprachlicher und fachsprachlicher Unterricht; Studienreisen in das jeweilige Partnerland zwischen dem 1. und 2. Semester


Erforderliche Sprachkenntnisse

Gute Sprachkenntnisse


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