Hochschulrat

Der Hochschulrat legt die Leitlinien für die Deutsch-Französische Hochschule fest.

Darüber hinaus:

  • entscheidet er über die Bedingungen für die Aufnahme von Hochschulen und genehmigt die entsprechenden Übereinkünfte und Mittelzuweisungen;
  • verabschiedet er den Haushalt und genehmigt den Jahresabschluss;
  • erlässt er Richtlinien für eine sorgsame Verwaltung der Haushaltsmittel;
  • bestellt er im Einvernehmen mit den beiden Regierungen je eine*n deutsche*n und eine*n französische*n Rechnungsprüfer*in, die gemeinsam im Rahmen der Vorschriften der Hochschule jährlich die Verwendung ihrer Mittel prüfen und dem Hochschulrat Bericht erstatten;
  • erteilt er nach Prüfung des Berichts der Rechnungsprüfer und einer etwaigen Stellungnahme des*der Präsidenten*in diesem Entlastung hinsichtlich der Ausführung des Haushaltsplans;
  • genehmigt er den jährlichen Tätigkeitsbericht des*der Präsidenten*in.

 

Mitglieder des Hochschulrates

Präsidium der DFH

Vertreter*innen der staatlichen Behörden

Wissenschaftler*innen

Mitglieder aufgrund ihrer Sachkompetenz

Persönlichkeiten aus der Wirtschaft, die vom Hochschulrat kooptiert werden

Ständige Gäste

[COOKIE_NOTICE]