Konstituierende Mitgliederversammlung der DFH

Saarbrücken, 24. Januar 2001

25 deutsche und 25 französische Hochschulen sind Mitglieder der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH). Dies gab Gründungspräsident Prof. Dr. Jean David im Rahmen einer Pressekonferenz am Mittwoch, 24. Januar 2001, in Saarbrücken bekannt. Die konstituierende Versammlung der Mitgliedshochschulen hatte zuvor im Saarbrücker Schloss stattgefunden. Vertreter der 50 Hochschulen waren zu diesem Anlass aus ganz Deutschland und Frankreich nach Saarbücken gekommen. Die Entwicklung der Deutsch-Französischen Hochschule und ein Erfahrungsaustausch standen im Vordergrund dieser ersten Mitgliederversammlung.

Bedingungen zur Aufnahme als Mitglied

Die Aufnahme als Mitglied der DFH setzt die erfolgreiche Durchführung mindestens eines den Kriterien der DFH entsprechenden gemeinsamen deutsch-französischen Studienprogramms oder eines gemeinsamen Graduiertenkollegs voraus. Alle aufgenommen Hochschulen zeichnen sich dadurch aus, dass die von ihnen angebotenen binationalen Studiengänge zu einem doppelten Abschluss führen. Die Studienleistungen sowie die Studiendauer müssen gleichwertig auf beide Hochschulen verteilt sein. Der Studienaufenthalt an der Partnerhochschule sollte in der Regel drei Semester betragen. Dabei müssen mindestens fünf deutsche und fünf französische Studierende in einer Jahrgangsgruppe vertreten sein. Daneben erwartet die Deutsch-Französische Hochschule von ihren Partnern eine gemeinsame – an den jeweiligen Studienstandorten gültige – Studien- und Prüfungsordnung. Einige binationale Studiengänge, die derzeit von der DFH gefördert werden, erfüllen diese Voraussetzungen noch nicht komplett. Deshalb sind sie willkommene Partnerhochschulen der DFH, die perspektivisch ebenfalls Mitglied werden können. Die Mitgliedschaft wird nach fünf Jahren evaluiert und kann bei Fortgeltung der Kriterien verlängert werden.

Die Mitgliederversammlung – ein Organ der DFH

Mit der Aufnahme als Mitglied in die DFH erhalten die Hochschulen Stimmrecht in der Versammlung der Mitgliedshochschulen. Diese ist neben dem Hochschulrat und dem Präsidium ein Organ der Deutsch-Französischen Hochschule. Der Hochschulrat der DFH legt die Leitlinien fest und ist paritätisch binational zusammengesetzt. Die Versammlung der Mitgliedshochschulen besteht aus je einem Vertreter der Mitgliedshochschulen. Präsident/in und Vizepräsident/in, ein/e Deutsche/r und ein/e Franzose/in, werden von der Versammlung der Mitgliedshochschulen auf Vorschlag des Hochschulrates gewählt. Eine der nächsten Aufgaben der Mitgliedsversammlung wird die Wahl des/der künftigen Präsidenten/in und des/der Vizepräsidenten/in sein. Die Wahl ist voraussichtlich im Juni 2001. Zur Zeit sind Prof. Dr. Jean David (Metz) als Gründungspräsident und Prof. Dr. Helene Harth (Potsdam) als Gründungsvizepräsidentin im Amt.

Die DFH – Aufgaben und Ziele

Die Deutsch-Französische Hochschule wurde 1997 durch ein Regierungsabkommen gegründet („Abkommen von Weimar“). Das Abkommen legt die juristischen Grundlagen für diese supranationale Hochschuleinrichtung fest und definiert die Organe sowie die Aufgaben der Hochschule. Die Vereinbarung über die Gründung der DFH ist im September 1999 in Kraft getreten. Die DFH ist ein Verbund von Mitgliedshochschulen. Ihr Campus ist dezentral organisiert.

Zu den grundsätzlichen Aufgaben der Deutsch Französischen Hochschule zählt das Initiieren, Koordinieren und Finanzieren von Studiengängen zwischen deutschen und französischen Partnerhochschulen. Zur Zeit fördert die DFH rund 100 binationale Studienprogramme. 3000 Studierende belegen unter dem Dach der DFH einen binationalen Studiengang in Deutschland und Frankreich, die Hälfte von ihnen erhält von der DFH ein Stipendium.

Das erste Jahr des Aufbaus sei, so Präsident David, vor allem durch eine Anpassungsphase gekennzeichnet gewesen. Die Vorgängereinrichtungen der DFH, das Deutsch-Französische Hochschulkolleg und das CFAES, zeichneten sich durch eine andere – jeweils nationale – Finanzierungsregelung aus. Die deutschen Hochschulen hätten für ihre deutsch-französischen Studiengänge deutlich mehr finanzielle Mittel zur infrastrukturellen Unterstützung erhalten als ihre französischen Partnerhochschulen. Die DFH als integrierende Hochschule könne ihre Partnerhochschulen nur gleich behandeln. „Diese schrittweise Annäherung hin zu einer ausgeglichenen Verteilung der finanziellen Mittel aus dem gemeinsamen binationalen Haushalt hat nicht überall Begeisterung ausgelöst“, betonte David. Hinzu käme das einige Studiengänge die Kriterien der DFH nicht erfüllten und überhaupt nicht mehr gefördert werden.

„Unsere wichtigste Aufgabe für die nächsten Jahre wird jedoch die Entwicklung eines in Deutschland und Frankreich anerkannten binationalen Abschlusses sein, nämlich das Diplom der DFH“, so David Daneben werde sich die supranationale Hochschule auch im Bereich Erstausbildung, Weiterbildung, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und Forschung engagieren und hierfür zukunftsorientierte Projekte entwickeln.

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