Um die Mobilitätsbeihilfe der DFH zu erhalten, muss man einen von der DFH geförderten integrierten Studiengang belegen (Ausnahme: Studiengänge im Einführungsjahr), ordnungsgemäß bei der DFH eingeschrieben sein und sich in der Auslandsphase befinden (Studienaufenthalt oder obligatorisches Praktikum im Partner- oder Drittland).

 

[COOKIE_NOTICE]