Förderantrag

  • An wen richtet sich dieser Online-Förderantrag?

    Dieser Online-Förderantrag richtet sich an alle schon rechtskräftig gegründeten Alumnivereine von DFH-Studiengängen, die die jährliche finanzielle Unterstützung der DFH in Höhe von bis zu 2 500 Euro beantragen möchten. Bitte beachten Sie, dass falls ein DFH-Studiengang mehrere Alumnivereine hat, diese Vereine zusammen ebenfalls nur insgesamt 2 500 Euro erhalten können. Für die Beantragung von Fördermitteln für die Gründung eines Alumnivereins möchten wir Sie bitten, das dafür vorgesehene Formular auszufüllen. Den Förderantrag für Netzwerkveranstaltungen mit mehreren Alumnivereinen im Rahmen der Sonderausschreibung finden Sie hier.
  • Informationen zum Alumniverein

  • Das Aktenzeichen setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
    - AL (für Alumni) - von der DFH vergebenes Kürzel für den Verein - Jahreszahl
    Ihr Aktenzeichen finden Sie auf dem Zuwendungsvertrag aus dem letzten Jahr. Bitte passen Sie dieses an das Jahr an, für welches Sie einen Förderantrag stellen wollen.
  • Adresse des Vereinssitzes

  • Bitte gleichen Sie den Namen Ihres Studiengangs mit dem Studienführer online ab.
  • Informationen zum Vorstand

  • Vorsitzende*r

  • Stellv. Vorsitzende*r

  • Schatzmeister*in

  • Informationen bezüglich des Zuwendungsvertrags

  • Postadresse für den Versand des Zuwendungsvertrags (am Wohnort der Unterzeichnerin bzw. des Unterzeichners)
  • Einverständnis

  • Antragssteller*in
  • Hiermit erkläre ich, dass ich die Förderrichtlinien der DFH für die Aktivitäten von Alumnivereinen zur Kenntnis genommen habe und für die konforme Verwendung der Fördermittel Sorge tragen werde. Den Nachweis über die Verwendung der Fördermittel wird der Verein der DFH anhand des entsprechenden Formulars innerhalb von drei Wochen nach dem letzten Projekt, bei Projekten am Jahresende spätestens bis zum 15. Dezember des laufenden Kalendersjahres nachweisen. Andernfalls ist die DFH berechtigt, die gewährten Fördermittel in voller Höhe zurückzufordern. Eventuelle Restmittel wird der Verein bis 20. Dezember 2024 an die DFH zurücküberwiesen.
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