D.II. Begutachtung von Studiengängen und PhD-Track-Programmen

Für die Begutachtung und Entscheidungen gelten folgende Fristen:

  • bis zum 30. Juni muss zunächst eine Antragsankündigung eingereicht werden; die Förderanträge selbst sind bis zum 31. Oktober elektronisch über die Internetseite der DFH zu stellen;
  • die Anträge werden den Gutachtern Mitte Dezember des betreffenden Jahres ebenfalls in elektronischer Form über eine passwortgeschützte Internetseite zur Verfügung gestellt;
  • die Gutachter haben ca. vier Wochen Zeit zur individuellen Begutachtung und zur Rücksprache mit ihrem Tandempartner;
  • Mitte Februar findet eine Sitzung aller Gutachter in fachlich differenzierten Evaluationsgruppen statt; die Vorsitzenden der Evaluationsgruppen erstellen einen Bericht mit den Ergebnissen ihrer Gruppe und übermitteln ihn an den Wissenschaftlichen Beirat;
  • nach der Evaluationssitzung findet Mitte März die Sitzung des Wissenschaftlichen Beirates statt, in der dieser über die Evaluationsergebnisse befindet und Empfehlungen formuliert, die an den Hochschulrat übermittelt werden;
  • die beschlussfassende Hochschulratssitzung findet in der Regel im April statt;
  • anschließend werden die Evaluationsergebnisse an die Hochschulen übermittelt.

Etappen der Antragsbegutachtung und Entscheidungsfindung

Das Evaluationsverfahren untergliedert sich in vier Etappen:

Formale und administrative Evaluation:

Das Sekretariat der DFH führt eine formale Begutachtung aller Anträge durch und prüft die Vollständigkeit und prinzipielle formale Förderfähigkeit. Treten hierbei Mängel zutage, trägt das Sekretariat, soweit möglich, Sorge, dass die Mängel von den betreffenden Programmbeauftragten behoben werden, bevor der Antrag ggf. zur Begutachtung weitergeleitet wird.

Bei bereits von der DFH geförderten Studiengängen und Programmen führt das Sekretariat der DFH zunächst in einer zusätzlichen Etappe auf Grundlage der bisherigen Erfahrungswerte (allgemeine Bestandsaufnahme, Studierendenkohorten, Identifikation mit der DFH, Verwendungsnachweis usw.) eine administrative Begutachtung durch, bevor die vorgenannte Etappe durchlaufen wird.

Zweistufige wissenschaftliche Evaluation:

Gutachtertandems

Im Anschluss an die formale und administrative Begutachtung erfolgt die individuelle fachliche und wissenschaftliche Evaluation (unter Berücksichtigung von Studienverlauf und -inhalten).

Diese individuelle Begutachtung wird von beiden Mitgliedern des deutsch-französischen Gutachtertandems mithilfe der hierfür vorgesehenen Evaluationsbögen durchgeführt; anschließend kommen alle Gutachtertandems der jeweiligen Evaluationsgruppe zu einer gemeinsamen Arbeitssitzung zusammen.

Evaluationssitzung

Hierfür hat der Wissenschaftliche Beirat mehrere fachlich differenzierte Evaluationsgruppen eingerichtet, die von jeweils einem Vorsitzenden mit Unterstützung eines stellvertretenden Vorsitzenden geleitet werden, die in Absprache vom Präsidenten der Deutsch-Französischen Hochschule und dem Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats benannt werden.

Die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Evaluationsgruppen haben die Aufgabe, die Arbeit ihrer Evaluationsgruppe zu leiten und zu protokollieren, die Ergebnisse im Wissenschaftlichen Beirat vorzustellen und ein ordnungsgemäßes und korrektes Verfahren im Einklang mit den Qualitätsgrundsätzen der DFH sicherzustellen.

Aufgabe der fachlich differenzierten Evaluationsgruppen ist es:

  • durch Erzielen eines gegenseitigen Einvernehmens in Bezug auf das Evaluationsergebnis und den jeweiligen Gesamteindruck einer Kooperation ein Höchstmaß an Objektivität zu gewährleisten.
  • ein Ranking aller in ihrer Evaluationsgruppe begutachteten Studiengänge zu erstellen und diese einer der drei folgenden Kategorien zuzuordnen: förderwürdig, diskussionswürdig, nicht förderwürdig.
  • einen Kommentar mit den Ergebnissen der Begutachtung, den Stärken und Schwächen des Antrags sowie den Empfehlungen der Evaluationsgruppe an den Wissenschaftlichen Beirat zu verfassen.
  • Diskussionsfälle zu erörtern und ggf. an den Wissenschaftlichen Beirat zur Beschluss-fassung weiterzuleiten.

 

Förderempfehlung und Entscheidung

Insbesondere in strittigen Fällen ist der Wissenschaftliche Beirat die wichtigste Instanz im Hinblick auf die Diskussion und Entscheidungsvorbereitung.
Er kann Diskussionsfälle überprüfen und seinerseits Empfehlungen an den Hochschulrat der DFH formulieren.
Dieser trifft die letztlich verbindlichen förderpolitischen Entscheidungen.

Bei negativ beschiedenen Weiterförderungsanträgen wird für die bereits im Studiengang eingeschriebenen Studierenden der Vertrauensschutz gewährt.

Nach der Beschlussfassung des Hochschulrats werden die Antragsteller zeitnah und schriftlich über die Ergebnisse informiert. Die Kommentare der Gutachter sind dem Förderbescheid in anonymisierter Form beigefügt.
Kooperationen, die eine Absage erhalten haben, können für die nachfolgende Förderrunde erneut einen Antrag stellen.

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