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Die Auslegung im Recht

Deutsch-Französische Sommer- und Winterschulen

2014

HU Berlin - U Paris 2, King's College London

Interpretation ist ein zentraler Begriff in der Welt des Rechts, jeder juristischen Tätigkeit. Die Identifizierung von geltenden Rechtsvorschriften sowie deren Anwendung in einer gegebenen Situation (durch einen Richter, einen Regierenden, einen Bürger, eines Klägers) bedürfen der Interpretation. Dies wird oft als ein Erkenntnisakt (des Erkennens der „wahren“ Bedeutung eines obskuren Textes) gesehen, aber zeitgenössische Theorien der Rechtswissenschaft haben den der Interpretation vorausgehenden Willensakt in den Vordergrund gerückt. Sowohl im Privat- als auch im öffentlichen Recht jeder nationalen Rechtsordnung (des „Common Law“ als auch des kontinentalen Rechts) beschäftigt das Problem der Interpretation die Juristen. Eine Konfrontation von in Europa gültigen Konzepten und Praxis zu diesem wichtigen Thema scheint ideal für einen dynamischen Austausch zwischen „europäischen Juristen“.
Diese Sommerschule ist die siebte im Rahmen des trinationalen Programm „Juriste européen“ und die dritte, die von der Universität Panthéon-Assas organisiert wird.

Webseite: www.u-paris2.fr/72221250/0/fiche___pagelibre/&RH=AI-FINANCT

Programmbeauftragter (D): Prof. Dr. Dr. Stefan Grundmann

E-Mail: stefan.grundmann@rewi.hu-berlin.de

Ansprechpartner: Yoan Vilain

E-Mail: yoan.vilain@rewi.hu-berlin.de

Letzte Aktualisierung: 17. Mai 2018

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