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Deutsches und französisches Recht (LL.B) / Internationales Privatrecht und europäisches Einheitsrecht (LL.M)

Hochschule

Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Hochschultyp

Universität

Fachbereichsadresse

Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Jakob-Welder-Weg 9
55128 Mainz

Partnerhochschule/n

Université de Bourgogne

Fachbereichsadresse
UFR Droit et Sciences Economique et Politique
4, boulevard Gabriel
21000 Dijon


Programmbeauftragte_r

Ansprechpartner_in

Sladjana Bosten
Tel: +49-(0)6131 39-26103
E-Mail: droit(at)uni-mainz.de

Fachrichtung

Europäisches / Internationales Recht, Rechtswissenschaften

Studienart

Master

Beginn des integrierten Studienganges

Nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur).

Semesterbeitrag o. Studiengebühr an deutscher Hochschule

Semesterbeitrag. Er beinhaltet das Studierendenticket für den ÖPNV im Rhein-Main-Gebiet.

Studiengang

Deutsches und französisches Recht (LL.B) / Internationales Privatrecht und europäisches Einheitsrecht (LL.M)

Studienverlauf

Studienverlauf bei Studienbeginn in Mainz:
1.-6. Semester Inlandsstudium in Mainz im Bachelorstudiengang „Deutsches und Französisches Recht“; ab dem 2. Semester parallel im Examensstudiengang Jura; im 6. Semester zusammen mit den Studierenden aus Dijon.
7.-8. Semester Studium der deutsch-französischen Gruppe in Dijon an der Université de Bourgogne mit Abschluss des französischen Master 1. Danach Bachelorarbeit und Abschluss des Bachelorstudiengangs.
9.-10. Semester Studium der deutsch-französischen Gruppe in Mainz mit Abschluss des deutschen Masters „Internationales Privatrecht und Europäisches Einheitsrecht“ (LL.M.) und dessen Anerkennung als Master 2 durch die Université de Bourgogne.
Fazit: Die deutschen Studierenden erhalten einen deutsch-französischen Doppelabschluss, der folgende nationale Abschlüsse umfasst: den deutschen LL.B. und LL.M. sowie den französischen Master 1 und Master 2.
Danach kann die Erste Juristische Prüfung abgelegt werden; hier wird der in Frankreich erworbene Master 1 als Schwerpunktbereichsprüfung anerkannt.


Kurzbeschreibung des Studieninhaltes

Der konsekutive Bachelor- und Masterstudiengang vermittelt im Bachelor „Deutsches und französisches Recht“ Basiskenntnisse in beiden Rechtssystemen mit einem Schwerpunkt im französischen Internationalen Privatrecht. Der Master „Internationales Privatrecht und europäisches Einheitsrecht“ führt dies weiter mit einem Fokus auf dem deutschen Internationalen Privatrecht und der aktuellen Entwicklung eines europäischen Einheitsprivatrechts.

verliehener akademischer Grad der Heimathochschule

Master

verliehener akademischer Grad der Partnerhochschule

Den Abschluss der Partnerhochschule finden Sie auf der entsprechenden Partnerseite des Studiengangs

Anzahl der Semester an der Heimathochschule

8 Semester

Anzahl der Semester an der Partnerhochschule

2 Semester

Gesamtstudiendauer in Semestern

10 Semester

Beginn des integrierten Studienganges

Nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur).

Abschlussarbeit

Die Bachelorarbeit wird im Zeitraum von 5 Wochen zwischen dem Studium in Frankreich und dem Masterstudium in Mainz geschrieben (auf Deutsch oder Französisch). Für die Masterarbeit wird ein Thema aus einem Feld des Masterstudiengangs gewählt und in einem Zeitraum von 4 Monaten im zweiten Semester des Masterstudiums bearbeitet; die Masterarbeit wird in deutscher und französischer Sprache verfasst, so dass sie sowohl in Deutschland als auch in Frankreich korrigiert werden kann.

Besonderheiten

• Intensive Betreuung der Studierenden über den gesamten Studienverlauf
• Gute Abstimmung der Studieninhalte in Deutschland und Frankreich
• Einwöchige Informationsfahrt nach Dijon im 1. Semester
• Vielfältige curriculare und extracurriculare Maßnahmen zur Förderung des Zusammenhalts in der deutsch-französischen Gruppe (Mentoringprogramm, Interkulturelles Training, gemeinsames deutsch-französisches Seminar, Tandemkurs, Sommerfest u.ä.)
• Weitere Studienorte neben Dijon mit anderen fachlichen Schwerpunkten
• Gute Vereinbarkeit mit der Ersten Juristischen Prüfung, so dass auch die „klassische“ juristische Karriere in Deutschland möglich ist.


Praktikum

Es sind insgesamt 13 Wochen Praktika in Frankreich oder dem frankophonen Ausland (z.B. Belgien, Luxemburg) in einem juristischen Arbeitsfeld (z.B. Gericht, Verwaltung, Rechtsanwaltskanzlei, Unternehmen) abzuleisten. 4 Wochen davon entfallen auf die Bachelor-Phase vor dem Auslandsaufenthalt. Grundsätzlich gelten dabei die Regelungen des Landesprüfungsamts für Juristen Rheinland-Pfalz, so dass die Praktika zugleich für den Examensstudiengang Jura anerkannt werden können. (Über die Regelungen im Einzelnen werden Sie zu Studienbeginn informiert.)

Studienvoraussetzungen

Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur) sowie ein Nachweis über Französischkenntnisse auf Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens (nachgewiesen durch 5 Jahre Französischunterricht, Sprachzeugnis oder Test am Fachbereich). Für den Masterstudiengang muss zusätzlich ein Bachelorabschluss im Fach Rechtswissenschaft oder ein gleichwertiger Studienabschluss an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland nachgewiesen werden, der mindestens 30 ECTS-Punkte in französischer Sprache, davon 10 ECTS-Punkte im IPR oder europäischen Wirtschaftsprivatrecht beinhaltet.


Zulassungsverfahren

Der Studiengang ist im 1. Semester lokal zulassungsbeschränkt; Zulassungskriterien sind NC bzw. Wartezeit. Eine Registrierung und Bewerbung über hochschulstart.de ist zusätzlich zur Bewerbung an der Universität selbst erforderlich. Bei Fragen zum Verfahren kontaktieren Sie uns gerne.


Bewerbungsfrist

Für den Bachelorstudiengang „Deutsches und französisches Recht“: 15.1. bzw. 15.7. Für den Master „Internationales Privatrecht und europäisches Einheitsrecht“: 1.3. bzw. 1.09.

Sprachvorbereitung

Die sprachliche Vorbereitung ist in die fachliche Vorbereitung integriert. Im ersten Semester liegt der Schwerpunkt auf dem Erwerb der französischen Fachterminologie. Dieser und alle weiteren Kurse (französische Rechtsmethodik, Intensiveinführung in das französische Recht vor dem Auslandsjahr, Kurs im französischen Europarecht) finden auf Französisch statt. Auf freiwilliger Basis kann ein Tandemkurs besucht werden, in dem deutsche und französische Studierenden sich gegenseitig beim Erwerb der jeweiligen Fremdsprache helfen.


Erforderliche Sprachkenntnisse

Französischkenntnisse auf Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens, äquivalent dazu 5 Jahre Schulunterricht Französisch oder Test am Fachbereich.


Für den Inhalt des Studienführers online trägt die DFH keine Haftung.

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