Bei jedem integrierten Studiengang sind die Studiengebühren der Studierenden in einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Heimathochschule und der Partnerhochschule geregelt. In der Regel sollte es keine doppelte Zahlung von Studiengebühren geben.
Bei jedem integrierten Studiengang sind die Studiengebühren der Studierenden in einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Heimathochschule und der Partnerhochschule geregelt. In der Regel sollte es keine doppelte Zahlung von Studiengebühren geben.